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Graf Maya · Nationalrat · 2003-06-19

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit einem zentralen Punkt des neuen Finanzausgleiches zu tun - und auch mit einem der umstrittensten Punkte. Für die grüne Fraktion ist klar: Die Förderung der Integration von Menschen mit einer Behinderung ist und bleibt eine nationale Aufgabe. Was hier nun die Mehrheit beantragt, ist etwas ganz anderes. Nach der Mehrheit sollen die Institutionen ausschliesslich durch die Kantone finanziert werden. Kollektive IV-Leistungen für Behinderteneinrichtungen und -institutionen werden wegfallen.

Die Kantonalisierung wird keine qualitative Verbesserung bedeuten. Anstelle einer nationalen Behindertenpolitik werden zukünftig 26 kantonale Konzepte entstehen. Dadurch dürfte auch die in der Bundesverfassung gewährleistete Niederlassungsfreiheit der meisten Menschen mit Behinderung noch mehr eingeschränkt werden. Es ist in diesem Bereich heute schon schwierig. Sie haben es gehört: 178 000 Menschen in diesem Land wehren sich mit einer Petition genau gegen diesen Paragraphen. Sie möchten, dass die heutige Behindertenpolitik nationale Aufgabe bleibt. Dies hat sich seit Jahren bewährt und ist auch finanztechnisch überlegen. Die Petition verlangt - und das ist wichtig zu wissen - eine Gleichbehandlung aller Menschen mit Behinderungen und vor allem mit schweren Behinderungen, welche teilweise ihr Leben lang in Institutionen leben und arbeiten müssen, eine Gleichbehandlung in allen Teilen dieses Landes.

Wir werden also als grüne Fraktion den Antrag der Minderheit I auf Streichung von Absatz 2 unterstützen. Ich möchte hinzufügen, dass wir Sie im Falle einer Streichung - wenn also der Antrag der Minderheit I durchkommt, was wir hoffen - bitten, dass Sie auch meinem Eventualantrag zu Artikel 112b zustimmen. Dieser Antrag will, dass Absatz 2, wie er vom Bundesrat vorgelegt wurde, noch mit dem Zusatz "sowie an gleichwertige integrative Massnahmen" ergänzt wird.

Was soll dieser Zusatz? Im Sinne der Bemühungen zur Behindertengleichstellung wie auch im Hinblick auf die finanziellen Folgen für das Sozialsystem ist es in unser aller Interesse, dass die typische Behindertenkarrieren "Sonderschule, Heim/Werkstatt, Rente" wo immer möglich verhindert wird. Die Eingliederung von Menschen mit [PAGE 1164] Behinderungen kann aber nicht gelingen, wenn sie nur einseitig auf Institutionen ausgerichtet wird. Menschen mit schweren Behinderungen sind eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung sowie die Erwerbstätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt aber nur möglich, wenn entsprechende Assistenzleistungen da sind. An der Erreichung dieses Zieles sollten die Kantone arbeiten, falls sie dafür zuständig bleiben.

Darum ist es wichtig, dass in Absatz 2 ergänzt wird, "sowie an gleichwertige integrative Massnahmen", damit es nicht alleine auf die Institutionen ausgerichtet ist.

Bei Absatz 3 wird die grüne Fraktion den Antrag der Minderheit II (Gross Jost) unterstützen.