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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19

Wortprotokoll

Das ist die letzte Knacknuss und wieder so ein Problem, bei dem die einen sagen: Wenn dieser Härteausgleich nicht schrittweise reduziert wird, steigen wir aus. Die anderen sagen: Wenn dieser Härteausgleich nicht bleibt, dann steigen wir aus. Ich wäre sehr unglücklich, wenn man an einer solchen Schwelle mangels Kompromiss stolpern würde.

Der Vorschlag des Bundesrates beruht auf einem Kompromiss unter den Kantonen, mit der KDK und mit den Finanzdirektoren. Wir nannten das damals eine so genannte funktionale Befristung.

Ich muss vielleicht zuerst sagen, warum wir den Härteausgleich überhaupt eingeführt haben. Das ist das einzige Element, das eigentlich nicht glasklar und logisch begründbar ist, sondern es ist ein politischer Entscheid, eine Art Schmieröl, um das Vorher und Nachher abzufedern, wenn Sie so wollen. Der alte Finanzausgleich hat zu Verzerrungen geführt, von denen einige profitiert haben; andere haben das bezahlt. Aber diejenigen, die davon profitieren, haben natürlich den Eindruck, das neue System sei ungerecht, wenn es wechselt und sie nicht ganz gleich gut fahren; das ist völlig klar. Deshalb hat sich gezeigt, dass Kantone, von denen man es eigentlich nicht gedacht hätte, am Schluss nicht ganz so gut oder sogar schlechter fahren als vorher.

Wir sind uns dann mit den Kantonen einig geworden. Das Projekt ist derart wichtig und wird die Strukturen derart verbessern, dass das sogar eine Art einmaliger Investition in den Übergang wert ist. Die Kantone waren sogar bereit, einen Teil dieses Übergangs zu bezahlen. Wenn das der Bund alleine bezahlt hätte, dann wäre das selbstverständlich ganz einfach gewesen; aber alle tragen dazu bei. Sie sehen deshalb, dass diese Lösung auch für die Kantone ein wichtiges Element ist.

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Die Lösung, die wir dann mit den Finanzdirektoren gefunden haben und die nachher von der KdK abgesegnet worden ist, ist eine so genannte funktionale Befristung. Sie hat drei Elemente:

Das erste Elemente ist: Das Geld wird einmal in Franken eingefroren, das heisst, es entwertet sich mit der Inflation. Jetzt muss ich Ihnen natürlich sagen: Wir haben Gott sei Dank eine sehr viel tiefere Inflation als vor einigen Jahren. Deshalb ist das natürlich mit 1, 2 Prozent pro Jahr nicht eine sehr starke Entwertung dieses Betrages.

Das zweite Element der funktionalen Befristung ist, dass ein Kanton, der 100 Prozent erreicht hat, der den Durchschnitt erreicht hat, den Anspruch für immer verliert. Es kann also sein, dass im Laufe der Jahre der eine oder andere Kanton, dadurch, dass er sich wirtschaftlich entwickelt, aus diesem Härteausgleich herausfällt; das wäre sogar wünschenswert.

Das dritte Element der Befristung ist das, dass die Bundesversammlung, allerdings mit Referendum, entscheiden kann: Wenn die Wirkungsanalyse zeigt, dass der Härteausgleich eigentlich nicht mehr gerechtfertigt ist, dann kann er abgeschafft werden. Es ist digital: total oder nicht.

Das war die Einigung mit den Kantonen. Der Ständerat wollte das nicht.

Ich muss Ihnen sagen: Als Finanzminister habe ich einiges Verständnis dafür, dass man sagt, das solle nicht ewig dauern. Weil es eigentlich sachlich schwer begründbar ist, kann man sagen, das sei eine Übergangsbestimmung. Der Ständerat hat das nun umgesetzt und hat gesagt: Wir reduzieren das um 5 Prozent pro Jahr. Ich habe die Formulierung noch einmal nachgelesen, sie ist etwas ambivalent. Deshalb möchte ich sie hier authentisch interpretieren, so, wie ich die Ständeratsdebatte in Erinnerung habe. Man meint also, dass man vom Anfangsbetrag jedes Jahr 5 Prozent linear wegnimmt. Dann geht das linear runter und ist nach 20 Jahren ausgelaufen. Man könnte es auch so interpretieren, dass es immer 5 Prozent vom Endbetrag zurückgeht, dann würde es nie aufhören, dann wäre es degressiv; Sie kennen das von den Abschreibungen. Aber der Ständerat hat es linear gemeint. Hier geht er dann etwas weniger weit als der Bundesrat.

Das digitale Aufheben - alles weg, wenn es nicht mehr nötig ist - ist eigentlich der GAU für die betroffenen Kantone; dann ist alles weg. Dieses Risiko haben Sie bei der Lösung der Mehrheit. Es dauert ewig, wenn man nicht plötzlich Stopp sagt, aber man kann plötzlich Stopp sagen. Der Ständerat lässt diesen Stopp auch zu, aber er mildert ihn, indem er sagt: Man kann nicht nur digital entscheiden, ob man alles weghaben will oder nichts. Er sieht deshalb einen Bundesbeschluss über die ganze oder nur teilweise Aufhebung des Härteausgleichs vor.

In diesem Sinne ist die ständerätliche Lösung, die von der Minderheit I (Müller Erich) übernommen wird, etwas flexibler als das dritte Element von Bundesrat und Ständerat.

Die Minderheit II (Zuppiger) geht nun sehr viel weiter; sie will um 10 Prozent abbauen. Man kann selbstverständlich diese Meinung haben. Nun spüre ich auf allen Seiten, dass man aus dieser Frage so ein bisschen eine Prestigefrage machen möchte. Ich fühle mich an den Konsens mit den Kantonen gebunden, die gesagt haben: Wir wollen das so. Sie haben das nach langem Ringen so hingekriegt. Ich habe aber durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass man sagt, man möchte das eigentlich lieber rascher aufheben, und meine, die 24 Jahre seien eine Lösung, mit der man à la rigueur leben könnte. Dies vor allem, nachdem die Mehrheitslösung das Risiko beinhaltet, dass man irgendeinmal plötzlich ganz Stopp sagt. Aber ich wäre doch froh, wir hätten die Mehrheitslösung und würden uns mit dem Ständerat zusammen noch einmal darüber unterhalten.

Ich würde sagen, dass die Minderheit II (Zuppiger), die man rein ökonomisch noch vertreten kann, aus Sicht der Nehmerkantone und der betroffenen Kantone schon als Affront empfunden würde.

Herr Müller hat vorhin gesagt, man solle zuerst dem Antrag der Minderheit II zustimmen und sonst dem Antrag der Minderheit I (Müller), aber ja nicht dem Antrag der Mehrheit. Ich hätte ihm etwas mehr Selbstvertrauen zugetraut, so viel, um schon von Anfang an für sich und seine Minderheit zu plädieren. Ich würde eine umgekehrte Prioritätenliste machen: Stimmen Sie der Mehrheit zu, stimmen Sie ja nicht der Minderheit II zu, und wenn Sie gar nicht anders können, wäre der "Müller", also der Antrag der Minderheit I, vielleicht das kleinste Übel. (Heiterkeit)