Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-19
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19
Wortprotokoll
Wir kommen hier wieder zu einem "Gleichgewichtsproblem", um mit den Worten von Bundesrat Villiger zu sprechen. Dieser Härteausgleich kam bei den Beratungen zwischen den Kantonen und dem Bund sehr, sehr spät ins Gesetz. Sie sehen richtig: Er ist auch im Abschnitt "Übergangsbestimmungen" festgelegt.
Diese Regelung soll dafür sorgen, dass ein ganz bestimmter Kreis von Kantonen, der vom Lastenausgleich, sei es geographisch-topographisch oder soziodemographisch, nicht profitiert, seinen Übergang zum neuen NFA-System sinnvoll gestalten kann. Wenn jetzt aber diese Übergangsregelung nicht zeitlich befristet wird, dann führen wir hier unter diesen Bestimmungen eine Regelung, die ad infinitum führen kann und die für die betroffenen Kantone überhaupt keine Anreize bringt, sich an dieses neue System des Finanz- und Aufgabenausgleichs anzupassen. Das darf doch nicht sein. Die Geberkantone und der Bund wenden für diese Übergangsbestimmung nochmals 430 Millionen Franken auf, davon zwei Drittel der Bund, ein Drittel die Kantone. Dieser Übergang muss zeitlich befristet sein.
Die Frage ist nun, wie lange diese Frist sein soll. Wir sind der Ansicht, dass 14 Jahre in dieser schnelllebigen Zeit eigentlich genügen sollten, um die Systeme so an die kantonalen Aufgabensysteme anzupassen, dass der Härteausgleich nach 14 Jahren wegfallen kann. Der Ständerat und die Minderheit I (Müller Erich) wollen dafür eine Frist von 24 Jahren gewähren. Sie sehen, das ist mindestens eine Befristung; 24 Jahre entsprechen einer ganzen Generation.
Ich bitte Sie dringend, hier der Minderheit II zu folgen. Wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, dann wird - das muss ich Ihnen sagen - ein grosser Teil der SVP-Fraktion dieses Gesetz in der Gesamtabstimmung nicht mittragen können.