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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19

Wortprotokoll

Ich glaube, wir haben uns beim Eintreten und bei der Verfassung schon sehr eingehend über die Problematik dieser kantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und auch über das Instrument der Verpflichtung unterhalten. Ich will deshalb zu dieser späten Stunde nicht noch einmal im Detail auf all das eingehen, um Sie zu schonen. Wer sich dafür interessiert, dem kann ich mein Eintretensvotum im Amtlichen Bulletin dringend zur Lektüre empfehlen.

Es geht hier eigentlich nur um die praktische Ausgestaltung. Sie haben ja, wenn ich das zuerst noch sagen darf, die Kompetenz für die Allgemeinverbindlicherklärung oder auch für die Beitrittspflicht einzelner Kantone sich selber, der Bundesversammlung, gegeben. Wir haben geglaubt, dass der Bundesrat das an sich tun könnte, aber wir widersetzen uns dieser Kompetenzzuteilung nicht, weil es natürlich richtig ist und - deshalb wiederhole ich das hier - damit das Ganze demokratisch breiter abgestützt ist. Sie wollen sogar die Allgemeinverbindlicherklärung der Referendumsmöglichkeit unterstellen. Auch dem widersetze ich mich nicht. Es erschwert zwar das ganze Verfahren, gibt aber doch eine viel stärkere demokratische Legitimation. Denn es gibt in der Tat eine gewisse Demokratieproblematik in dieser Frage, das wissen wir. Aber wir wollen das ja machen, um zu verhindern, dass mehr und mehr Probleme, wie das Herr Marti Werner als Alternative erwähnte, am Schluss beim Bund landen, obwohl die Kantone mit einer vernünftigen Zusammenarbeit das Problem bestens lösen könnten. [PAGE 1203]

Was bedeutet das im Einzelnen? Sie sehen hier den Unterschied; bei Artikel 9a sagt die Minderheit Vallender: "Die Kantone können .... verpflichtet werden", die Mehrheit sagt: "Die Bundesversammlung kann die Kantone .... verpflichten." Diese passive Formulierung gemäss Minderheit Vallender würde nur Sinn machen, wenn Sie weiter hinten z. B. sagen würden, die Bundesversammlung mache es für die Allgemeinverbindlicherklärung und man lasse dem Bundesrat die allgemeine Beteiligungspflicht. Aber das ist ja nicht der Fall, also ist diese passive Formulierung an sich nicht nötig. Das ist schon Grund genug, diesen Antrag abzulehnen.

Zur Sache kommt die Minderheit Vallender natürlich dann bei Artikel 14, wo es darum geht, dass sich ein Kanton aus einer solchen Lösung wieder soll ausklinken können, wenn er verpflichtet worden ist. Hier möchte ich ganz klar sagen: Das hat vielleicht einen unschönen Aspekt, aber es ist ja gerade der Sinn, dass wir hier gemeinsame Lösungen erzwingen können. Die Bundesversammlung hat ja dann natürlich auch die Pflicht, den Fall anzuschauen. Sie ist ja nicht verpflichtet, den Kanton zu verpflichten, sondern sie kann das politisch abwägen. Es wird hier eine Debatte darüber absetzen, ob das demokratiemässig vertretbar, verständlich oder nicht verständlich ist. Deshalb meine ich - und diese Abwägung hätte auch der Bundesrat gemacht, wenn Sie ihm das Vertrauen geschenkt hätten, diese Akte auszusprechen -, es sei Gewähr geboten, dass wir von einem Kanton nichts Unbilliges verlangen. Wir haben damit wirklich nur ein Mittel in der Hand, im Notfall einen säumigen Kanton, der durch sein Nichtmitmachen eine vernünftige Lösung verhindert, verpflichten zu können. Ich mache fast eine Wette, dass das sehr selten der Fall sein wird. Denn allein die Möglichkeit, dass man das tun könnte, wird natürlich einen präventiven Einfluss haben.

Deshalb komme ich zum Schluss, dass wir nicht wieder das Einlegen des Rückwärtsganges ermöglichen sollten. Ich empfehle Ihnen - Sie können die Bestimmung ja wieder aufheben, wenn sie nicht nötig ist oder sie sich nicht bewähren sollte -, den Antrag der Minderheit Vallender abzulehnen und auch hier der Mehrheit zuzustimmen.