Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19
Wortprotokoll
Frau Bruderer schlägt vor, den Begriff "Hochbetagte" zu ersetzen durch "hochbetagte und pflegebedürftige Personen" - wenn ich den richtigen Antrag gefunden habe. Wir möchten Ihnen empfehlen - die Verwaltung hat den Antrag geprüft -, ihn abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: In Artikel 8 Absatz 2 geht es um die generelle Umschreibung von strukturellen Kriterien für die Ursachen der soziodemographischen Sonderlasten. Das ist das, was man unter der so genannten A-Stadt-Problematik subsumiert, also Mehrkosten, die auf eine bestimmte Bevölkerungsstruktur zurückzuführen sind. Eine abschliessende Definition von Indikatoren für diese Struktur wird bewusst nicht vorgenommen, weil nicht einzelne Ursachen, sondern das Phänomen als Ganzes abgebildet werden soll. Hohe Pflegekosten sind wie Krankheit und Unfall individuell bedingt. Sicherlich sind sie auch irgendwo gleich verteilt. Wenn wir die Struktur erwähnen, gilt selbstverständlich: Je mehr solche ältere Leute Sie haben, umso mehr Pflegefälle sind natürlich wahrscheinlich. Aber es ist hier nicht ein wirtschaftliches oder gesellschaftliches Phänomen schlechthin, sondern es ist lediglich ein zusätzliches Indiz, das eben kommt, wenn Sie eine solche Struktur haben. Die Deckung der Pflegekosten ist dazu primär eine Aufgabe der Sozial- und Krankenversicherungen. Deshalb können wir Pflegekosten nicht mit soziodemographischen Lasten schlechthin vermengen.
Die finanziellen Folgen der Aufgabenentflechtung im Bereich der Behinderteninstitutionen werden aufgrund der Haushaltneutralität in der Vorlage bereits berücksichtigt. Auf der einen Seite fliessen den Kantonen insgesamt die finanziellen Mittel als zweckfreie Beiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs wieder zu, andererseits dürfen wir nicht vergessen, dass die Kantone unter anderem eben auch durch die vollständige Übernahme der Beiträge an die individuellen Leistungen von der IV durch den Bund stark entlastet werden. Das gilt auch für die Ergänzungsleistungen. Sowohl die Bau- und Betriebsbeiträge an Institutionen der Wiedereingliederung als auch die Sonderschulung gehören zu jenen Aufgabenbereichen, bei welchen die Kantone zur interkantonalen Zusammenarbeit dann wiederum aufgefordert und im Bedarfsfall dazu verpflichtet werden können. [PAGE 1197]
Ich glaube, die Mittel sind vorhanden, aber es geht, wie gesagt, um ein eigentlich abstraktes Strukturmerkmal, für das wir den betroffenen Gemeinwesen von oben her diesen - und das ist ein neues Instrument - soziodemographischen Lastenausgleich geben.
Deshalb bitten wir Sie, hier nicht noch neue Einzelkriterien beizufügen und den Antrag Bruderer abzulehnen.