Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2003-06-19
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Artikel nicht um Peanuts, sondern um 550 Bundesmillionen, die in die beiden Ausgleichstöpfe - soziodemographischer Lastenausgleich und geographisch-topographischer Ausgleich an die Kantone - verteilt werden sollen. Das Gesetz selbst sagt nicht weiter aus, ob und wie diese Summe verteilt werden soll: ob in beide Töpfe gleich viel oder in den einen mehr und in den anderen weniger. Es ist aber ganz klar - der Bundesrat hat das in der Kommission auch bestätigt -: Die Meinung ist, dass in beide Töpfe gleich viel von diesen 550 Millionen Franken gelegt werden soll.
Dieses Fifty-Fifty, das ist ebenso sonnenklar, ist eine rein politisch motivierte Kompromissformel. Sie berücksichtigt die realen Verhältnisse in keiner Art und Weise. Die Realitäten, um die es hier nämlich geht, müssen gar nicht erst erforscht werden; sie sind im Gegenteil bekannt. In der Kommission hat der Vertreter der Kantone diese Realitäten im folgenden Satz zusammengefasst: "Die effektive Kostenrechnung ergibt für den soziodemographischen Bereich viel höhere Gesamtkosten." Davon muss unseres Erachtens ausgegangen werden. Wenn schon die abzugeltenden Kosten im einen Bereich sehr viel höher sind als im anderen, dann ist nicht einzusehen, warum die Abgeltungen dafür gleich hoch sein sollen.
Wir verlangen zwar keine Proportionalität, akzeptieren aber auch Parität nicht. Die Parität ist eine den realen Verhältnissen zu sehr widersprechende Lösung. Was wir fordern, ist die Berücksichtigung der Belastungsunterschiede von allem Anfang an. Das ist das Minimum dessen, was an Vorgaben gemacht werden muss. Wir verlangen keinen Verteilschlüssel im Gesetz, aber wir verlangen die Berücksichtigung der real existierenden Belastungsunterschiede. Das schliesst nicht aus, dass dann bei der Bemessung der Quoten für die beiden Töpfe auch andere wichtige Kriterien beachtet werden sollen; das ist selbstverständlich. Unser Antrag stellt lediglich sicher, dass wir nicht vollständig an den realen Verhältnissen vorbei legiferieren.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen.