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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-06-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-21

Wortprotokoll

Das Ziel der Initianten, mittels Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Umweltbelastung zu verringern und die Wohnqualität zu verbessern, ist zwar begrüssenswert, aber die vorgeschlagenen Massnahmen sind zu extrem und zum Teil ungeeignet. Insbesondere würden sie von den Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert.

Ich nenne folgende Argumente:

1. Negative Erfahrungen mit Tempo 30 generell liegen bereits vor.

2. Das Vorgehen, mit dem das angestrebte Ziel erreicht werden soll, ist falsch.

3. Kein europäisches Land kennt heute generell Tempo 30 innerorts. Die Schweiz würde - wieder einmal - den Alleingang proben.

Die wenigen Erfahrungen mit Tempo 30 innerorts sind überwiegend negativ. In Graz läuft seit 1992 ein Versuch. Untersuchungen zu Tempo-30-Zonen in Deutschland zeigen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit - im Falle einer Senkung der Tempolimite von 50 auf 30 km/h - ohne bauliche Massnahmen nur um 1 bis 2 km/h sinkt und mit baulichen Massnahmen auch nur um 4 bis 5 km/h. Positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt bleiben praktisch aus.

Warum ist das vorgeschlagene Vorgehen falsch?

1. Das Ziel kann ohne massive begleitende bauliche Massnahmen - Verengung von Strassen, optische Hindernisse usw. - nicht erreicht werden.

2. 30 km/h generell mit Ausnahmen vorzuschreiben ist ein ineffizientes Verfahren, weil die zuständigen Behörden für die Anordnung von Massnahmen keine Gesetzgebungskompetenz, sondern nur eine Verfügungskompetenz für den Einzelfall haben. Das würde für die Behörden zu einem riesigen Aufwand führen.

3. Weil die Ausnahmen zudem noch begründet sein müssten, ist zu befürchten, dass die Erhöhung der Tempolimite auf Hauptstrassen nicht einfach vorzunehmen wäre. Langwierige Bewilligungsverfahren und Einsprachen wären die Folge.

4. Den Schalmeienklängen von Frau Hollenstein, Frau Genner, Herrn Vollmer und andern traue ich in keiner Weise. Die Ausnahmen würden zudem den "Täfeliwald" noch dichter werden lassen, und der ist ja weiss Gott schon dicht genug. Richtiger wäre, wenn schon, gezielt die Tempo-30-Zonen auszuweiten.

5. Die Gleichbehandlung von Hauptstrassen innerorts und siedlungsorientierten Strassen macht keinen Sinn. So genannte verkehrsorientierte Strassen, wie die Hauptstrassen des übergeordneten Strassennetzes, haben eine andere Funktion als so genannte siedlungsorientierte Strassen. Verkehrsorientierte Strassen müssen sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen. Siedlungsorientierte Strassen dienen der Erschliessung von Wohnquartieren.

Die Errungenschaften der bestehenden Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren gingen mit Annahme der Initiative möglicherweise sogar verloren, weil die jetzige Limite von Tempo 30 in Wohnzonen eine gemischte Nutzung von Verkehr, Spiel, Sport und Begegnung zulässt. Bei Tempo 30 generell müsste man wiederum spezielle Wohnzonen einführen, was ja wohl keinen Sinn machen würde.

Weitere Argumente gegen die Initiative: Eine Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs wäre kaum mehr möglich; die Transportkapazität ginge zurück. Bei den volkswirtschaftlichen Kosten werden mindestens zwei Milliarden Franken nur schon für die Umgestaltung des Strassenraumes veranschlagt. Die Zuständigkeit für die Festlegung würde auf zahlreiche Ebenen verteilt, und die Akzeptanz in der Bevölkerung wäre gering. Die Verkehrshalbierungs-Initiative hat deutlich genug gezeigt, dass erhebliche Einschränkungen der persönlichen Mobilität nicht mehrheitsfähig sind.

Ich komme zum Fazit: Das grundlegende Anliegen der Initiative - die Erhöhung der Verkehrssicherheit innerorts - ist zwar zu begrüssen. Viel ist bereits gemacht worden, und ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit dem vorliegenden Initiativtext kann dieses Ziel aber nicht auf zweckmässige Art und Weise erreicht werden. Die Initiative ist zu extrem, zu fundamentalistisch. Letztlich geht es um eine Interessenabwägung zwischen Mobilitäts- und Sicherheitsbedürfnissen. Dieser Zielkonflikt wird mit der Initiative nicht gelöst. Die negativen Begleiterscheinungen der Initiative überwiegen die Vorteile bei weitem.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.