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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-19

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19

Wortprotokoll

In Artikel 48a haben wir die Verbundaufgaben zwischen den Kantonen festgeschrieben, und in Artikel 112b haben wir zum Ausdruck gebracht, wie die Eingliederung der Behinderten gefördert werden soll. In der Übergangsbestimmung, Artikel 197 Ziffer 3, wird jetzt ausgeführt, dass die Kantone ab Inkrafttreten des Bundesbeschlusses zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime übernehmen, und zwar so lange, bis sie über genehmigte Behindertenkonzepte verfügen, mindestens jedoch während drei Jahren. So steht es in Artikel 197 Ziffer 3.

Eine hauchdünne Mehrheit der Kommission will, dass dieser Artikel noch weiter gehen soll, indem eingebaut wird, dass die Gewährung der kantonalen Beiträge an den Bau und Betrieb überregionaler Institutionen eingeschlossen werden soll.

Zusammen mit dem Bundesrat ist eine starke Minderheit der Kommission der Ansicht, dass dieser Zusatz unnötig ist, weil nämlich ein Konzept immer auch die Finanzierung einer Aufgabe beinhaltet. Auf Verfassungsstufe sollen nicht Dinge ausgeführt werden, welche eher zu Unklarheiten als zur Klärung führen können.

Ich bitte Sie deshalb auch namens der SVP-Fraktion, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und die ständerätliche Lösung anzunehmen.