Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19
Wortprotokoll
Wir haben innerhalb der Verwaltung noch einmal darüber gesprochen, weil ich verstehe, dass man hier eine gewisse Sicherheit geben will. Auf der anderen Seite betrifft das doch einen klassischen kantonalen Bereich, nämlich die Schulhoheit. Deshalb scheint uns das mit der Situation bei der Spitex oder bei den kollektiven Leistungen im IV-Bereich nicht ganz vergleichbar zu sein.
Diese Übergangsbestimmung lässt zwar offen, wer die geforderten Konzepte der Kantone zu genehmigen hätte. Wahrscheinlich müsste das der Bund machen, weil sich sonst die Kantone selber genehmigen - nicht wahr. Ich weiss nicht, ob das sehr viel Sinn machen würde. Wenn der Bund das aber will, müsste er hier eigens ein Gesetz oder Rahmengesetz schaffen, weil die Übergangsbestimmung selber nicht genügen würde. Da kämen wir sehr bald in den Konflikt mit der kantonalen Schulhoheit: Wie weit dürfen wir gehen? Kommt daraus sogar Appetit, auch in anderen Bereichen in die Schulhoheit hinein zu legiferieren? Wir wissen, dass die Kantone hier besonders sensibel sind.
Das ist der Grund dafür, dass wir trotz dem Verständnis zum Schluss gekommen sind, dass man hier der Mehrheit zustimmen sollte, sodass wir Ihnen den Antrag der Minderheit Bühlmann zur Ablehnung empfehlen. Sollten Sie trotzdem zustimmen, müsste man wahrscheinlich in der Differenzbereinigung die Abläufe - Wer genehmigt was? Was ist der Stellenwert? usw. - eines solchen Konzeptes nochmals anschauen.
Ich darf nur noch zusätzlich daran erinnern, dass es hier natürlich einen grundrechtlichen Schutz der Betroffenen gibt. Die Verfassung schreibt eine ausreichende Schulung behinderter und nichtbehinderter Kinder vor. Im Einzelfall wäre dann geltend zu machen, dass diese Grundrechte durch den Kanton oder die Gemeinde verletzt wurden. Der Rechtsweg würde nach Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges an das Bundesgericht führen. Darüber hinaus können die Rechtsbehelfe des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anwendung gelangen. Ich will das jetzt, weil wir schon viel Zeit gebraucht haben, nicht noch ausführen. Aber ich habe doch den Eindruck, dass es hier Sicherungen gibt, die Sie bei Ihrem Entscheid nicht übersehen sollten.