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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-06-19

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Dieser Ressourcenausgleich ist einer der wichtigsten Bestandteile der NFA-Vorlage, auch wenn es nur um den "Mammon" geht. Damit soll nämlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone ausgeglichen werden. Nach den Modellvorstellungen des Bundesrates soll das so geschehen, dass der Bund 1,43 Milliarden Franken und die finanzstarken Kantone 1 Milliarde Franken für die finanzielle Unterstützung der finanzschwachen Kantone leisten sollen.

Der Ressourcenausgleich ist so konzipiert, dass - wenn wir nach den Hochrechnungen auf der Basis der Jahre 1998 und 1999 gehen - sieben Geberkantone bezahlen, während 19 Kantone von diesem Finanzausgleich profitieren. Mit diesem Ausgleich soll jeder Kanton in der Lage sein, einen Indexwert zu erhalten, welcher nur noch 15 Prozent vom eidgenössischen Mittel entfernt ist. Das finden Sie auch in der Botschaft des Bundesrates.

Dieser Artikel - Sie haben es auch schon gehört - ist vor allem für die Geberkantone von grosser Bedeutung. Sie sind durchaus bereit, einen Beitrag zu leisten und die Finanzkraft in einem vernünftigen Ausmass anzupassen und auszugleichen. Gemäss Modellrechnung hätte der Kanton Zürich gegen 600 Millionen Franken oder etwa 20 Prozent seines Steuerertrages für den Ressourcenausgleich zu bezahlen, währenddem der Kanton Bern etwa 760 Millionen Franken daraus erhalten würde. Nach den heutigen Modellrechnungen und Vorstellungen des Bundesrates haben die Geberkantone etwa 69 Prozent der für den Ressourcenausgleich benötigten Mittel zu berappen.

Aus der Sicht der Geberkantone ist es wichtig, dass diese Bestimmung in die Verfassung und nicht nur in das Gesetz aufgenommen wird, weil es mit der Aufnahme in die Verfassung ein obligatorisches Referendum gibt. Die Geberkantone müssen also nicht den beschwerlichen Weg des fakultativen Referendums gehen, wenn sie nicht einverstanden sind. Ich glaube, es wäre eine schöne Geste der Empfängerkantone, wenn sie hier diese Sicherheit geben würden und die Grösse hätten, zu zeigen, dass sie die Höchstgrenze so festlegen wollen, wie es der Ständerat beschlossen hat.

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Bestimmung in der Verfassung verankert werden muss, dass dies auch ein Zeichen der Solidarität der Empfängerkantone wäre und dass wir Hühner, die goldene Eier legen, nicht fast schon metzgen sollten, bevor sie die ersten Eier gelegt haben.

Leider waren wir in der Kommission von den Geberkantonen her - es sind ja auch nur sieben - in der Minderheit. Die Mehrheit wollte die Höchstgrenze bei 100 Prozent der Bundesmittel, die für den Ressourcenausgleich bereitgestellt werden, festlegen.

Dann gibt es noch die Minderheit III (Antille), die überhaupt keine Höchstgrenze ins Gesetz schreiben will. Ich denke, auch der Einzelantrag Leutenegger Hajo, der verlangt, dass durch die Kantone höchstens zwei Drittel der Bundesleistungen geleistet werden müssen, wäre ein gangbarer Weg. Er hat die Sympathien verschiedener Mitglieder der SVP-Fraktion gewonnen, und ein Teil der SVP-Fraktion wird den Antrag Leutenegger Hajo auch unterstützen. Die Mehrheit der Fraktion unterstützt aber die Lösung des Ständerates bzw. die Minderheit IV (Scherer Marcel).