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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-06-19

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-19

Wortprotokoll

Dieser Minderheitsantrag wurde von Herrn Strahm eingebracht, ohne dass der Bundesrat eine Änderung geltenden Rechtes beantragt hätte. Deshalb war es so, dass die Kommission diesen Antrag an die Verwaltung übergeben und ihr Zeit eingeräumt hat, diesen Antrag seriös zu prüfen und uns entsprechend einen Bericht zukommen zu lassen. Das ist erfolgt. Wir haben das dann, obschon es eine Verfassungsänderung bedeuten würde, erst in einer der letzten Sitzungen behandelt.

Es wurde viel von den Disparitäten gesprochen. Ich habe im Eintretensreferat über den Erfolg des bisherigen und heute noch gültigen Finanzausgleichs gesprochen. Ich möchte das nicht wiederholen. Ich möchte auch nicht die Argumente wiederholen, die dargelegt wurden. Aber auf eines, was hier nicht gesagt wurde, möchte ich hinweisen: Es gibt nicht nur sehr unterschiedliche Steuerkräfte, Steuersätze und Steuermengen, es gibt auch unterschiedliche Forderungen unter den einzelnen Kantonen bezüglich der Leistungen des Staates, und das hat mit dessen Finanzierung auch etwas zu tun! Wenn wir sehen, dass wir ein klassisches Gefälle von West nach Ost haben - in der Westschweiz werden an den Service public viel umfassendere und viel weiter gehende Forderungen gestellt als in der Ostschweiz -, hat das auch etwas mit dem Finanzhaushalt zu tun. Es gibt nicht nur die Frage des Aufkommens, sondern auch die Frage des Bedarfs.

In dieser Beziehung war sich die Mehrheit der Kommission einig, dass hier bei einer direkten Steuerharmonisierung ohne Zweifel eine Angleichung nach oben stattfinden würde. Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür: Als der Kanton Bern noch glaubte, über unerschöpfliche finanzielle Reserven zu verfügen, hat er im Zuge der Bundesgesetzgebung 14 regionale Zivilschutzausbildungszentren und ein kantonales Zentrum gebaut. Der Kanton Freiburg und der Kanton Neuenburg haben zusammen eines gebaut, was auf die Bevölkerungsschutzangehörigen umgelagert im Kanton Bern drei bis vier Zentren gegeben hätte. Diese müssten dann finanziert werden. Das ist das Problem, das wir zu beachten haben.

In dem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Sie hat den Minderheitsantrag Strahm mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.