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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-19

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-19

Wortprotokoll

Das ist eine staatspolitische Frage, die wir nicht unterschätzen dürfen. Sie ist delikat, sie wurde schon sehr vertieft diskutiert, als man dieses Referendumsrecht schuf; auch im Rahmen der Volksrechtsreform haben Sie - oder Ihre Vorgänger - sich eingehend über diese Fragen unterhalten. Sie sind damals zu anderen Schlüssen gekommen.

Ich muss Ihnen sagen, ich habe grosse Zweifel, ob es klug ist, nun so rasch im Rahmen dieser Finanzausgleichsvorlage einen Entscheid von dieser staatspolitischen Tragweite zu fällen - weil wir gerade diese Tragweite doch vielleicht nicht voll abschätzen können. Es geht hier einfach um die Frage, ob sich nicht dadurch im zerbrechlichen Gleichgewicht unseres Landes sozusagen auch regionale Sperrminoritäten bilden könnten, sei es einmal die Innerschweiz, sei es vielleicht auch einmal eine sprachliche Minderheit. Ist es richtig, dass sich vielleicht nur die Kleinsten zusammentun, oder soll man nicht ein Quorum haben, das eine gewisse Repräsentativität auch quer über die Sprachgrenzen und über die Kantonsgrössen hinweg bringt? Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe hier grosse Zweifel und würde Ihnen empfehlen, nicht schnell, schnell diesen Entscheid zu fällen.

Die Tatsache, dass noch nie ein solches Referendum zustande gekommen ist, ist vielleicht weniger ein Symptom dafür, dass das nicht möglich ist, dass nie ein Thema diese Brisanz hat. Jetzt scheint es ein Problem zu geben, wo das vielleicht erstmals möglich wird. Das ist selbstverständlich demokratisch, wir werden es sehen.

Aber ich würde Ihnen doch empfehlen, bei der heutigen Verfassung zu bleiben und dem Antrag der Minderheit Lustenberger zuzustimmen.

Ich sehe auch, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit keine Chance hat. Ihr Präsident hat gesagt, dass Herr Walker Felix seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat. Damit ist die Frage erledigt. Ich darf immerhin darauf hinweisen, dass es auch ein Recht des Bundesrates gibt, an seinen Anträgen festzuhalten. Ich habe mir überlegt, ob ich das tun soll. Ich muss Ihnen sagen, ich habe bei dieser Frage selber immer zwei Seelen in meiner Brust gehabt. Wenn wir sehen, wie wir dazu neigen, immer wieder Entscheide zu treffen, durch welche die kantonale Autonomie erodiert wird, muss man durchaus sagen, dass man Verständnis haben muss, wenn sich die Kantone die Frage stellen - die KdK hat das eingebracht -, ob sie nicht ein Instrument bräuchten, mit dem sie dieser Tendenz widerstehen könnten. Wenn z. B. die Kantone den Gemeinden gegenüber Entscheide treffen, die die Autonomie tangieren, kann das angefochten werden, aber sie selber haben dieses Recht nicht.

So gesehen bedaure ich es eigentlich fast ein wenig, dass Herr Walker seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat. Meine Erfahrung mit Einzelanträgen des Bundesrates, die von keinem Menschen sonst unterstützt werden, lassen mich eher daran zweifeln, dass das sehr Erfolg versprechend wäre; hingegen hätte ich Herrn Walker selbstverständlich unterstützt. Ich gebe aber gerne zu, dass ich irgendwo in meiner Seele eine demokratische Ecke habe, die mit dieser Art der Bundesgerichtsbarkeit auch Mühe gehabt hätte.

In diesem Sinne drücke ich im Namen des Bundesrates noch einmal mein tiefes Bedauern über diesen Rückzug aus, und ich bitte Sie, bei der heutigen Verfassungsbestimmung zu bleiben.

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