Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-06-02
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-02
Wortprotokoll
Ich melde mich als Mitglied des Initiativkomitees zu Wort, das seinerzeit die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds" lanciert hatte. Mit jener Volksinitiative hatten wir zumindest erreicht, dass die unselige Solidaritätsstiftung aus Abschied und Traktanden gefallen ist, und ebenso haben wir damit erreicht, dass wir heute über dieses Postulat diskutieren und befinden können.
Das Postulat befriedigt mich selber nicht, denn immerhin hatten sich am 22. September letzten Jahres 48,2 Prozent des Schweizervolkes dafür ausgesprochen, dass die überschüssigen Goldreserven dem AHV-Fonds zugute kommen sollen. Nun soll die AHV offenbar gar nichts davon erhalten. Damit wird doch recht kaltschnäuzig fast die Hälfte unseres Volkes brüskiert.
Ich gehe nun mit dem Bundesrat in zweifacher Hinsicht einig:
Erstens soll mit einer separaten Verfassungsgrundlage darüber entschieden werden, wie die nicht mehr benötigten Goldreserven verwendet werden sollen; dann werden wir im Parlament auch die Gelegenheit haben, grundsätzlich darüber zu diskutieren, ob die Goldreserven wirklich überflüssig geworden sind. Es sind im Zuge des Abstimmungskampfes vom letzten September ja auch etliche Stimmen laut geworden, die die Ansicht vertraten, dass unsere Goldreserven angesichts der nicht einfach zu negierenden Gefahr von weltweiten Finanzkollapsen gar nie überflüssig werden könnten.
Zweitens gehe ich mit dem Bundesrat einig, dass die Substanz des Verkaufserlöses erhalten bleiben muss und nur die Erträge daraus für die noch zu definierenden Zwecke verwendet werden sollen. Ob diese Zwecke aber so lauten sollen, dass zwei Drittel zugunsten der Kantone verwendet werden, diese Frage ist für mich zur Stunde völlig offen. In diesem Sinn ist das Schicksal des vorliegenden Postulates an sich auch nebensächlich. Ein Postulat ist und bleibt ein Postulat, unverbindlich für spätere Räte in künftigen Legislaturperioden. Ausserdem wäre da auch noch der Souverän, der über das künftige Schicksal der nicht mehr benötigten Goldreserven sein Machtwort sprechen wird: zur Stopfung von finanziellen Löchern in den kantonalen Haushalten oder als Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten künftiger Generationen.
Meine Priorität liegt weiterhin bei unserem wichtigsten Sozialwerk: der AHV. Diese Frage muss aber heute nicht entschieden werden, sondern erst im Zuge des auch vom Bundesrat ins Auge gefassten Verfassungsartikels. In diesem Sinne hat der Bundesrat wohl nicht Unrecht, wenn er unserem Plenum beantragt, das Postulat abzuschreiben.