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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-06-02

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-02

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat sich nach der Abstimmung vom 22. September des letzten Jahres über die Verwendung der Goldreserven zweimal mit diesem Thema befasst. Das erste Mal war es am 15. November des letzten Jahres. Bei jener Diskussion wurde in erster Linie die Rechtslage nach der Abstimmung beurteilt. Es wurde festgestellt, dass diese klar ist. Das Recht sagt nämlich - in Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung -, dass ein Drittel des Ertrages dieser nicht mehr benötigten Goldreserven an den Bund und zwei Drittel an die Kantone gehen. Es war uns auch klar, dass in Bezug auf das weitere Vorgehen keine einheitliche Meinung besteht und dass ein zusätzlicher Bedarf an Meinungsbildung vorhanden ist. Der Bundesrat hat in jener Sitzung vom 15. November dann zusätzlich die Vox-Analyse ins Gespräch gebracht. Er hat gesagt, aufgrund der Ergebnisse dieser Vox-Analyse sei erstens klar, dass das Anliegen der Substanzerhaltung in der Bevölkerung eine grosse Sympathie finde, und zweitens müsse man auch davon ausgehen, dass eine Solidaritätsstiftung, wie auch immer, im Volk nicht mehrheitsfähig sei.

Am 13. Januar dieses Jahres hat sich dann die Finanzkommission ein zweites Mal mit der Situation befasst und zunächst einmal festgestellt, dass mittlerweile insgesamt zehn Vorstösse auf dem Tisch liegen. Der Bundesrat hat in dieser Sitzung vom 13. Januar dann ergänzt, dass die Substanzerhaltung, die ja eben als wünschbar betrachtet werde, aufgrund der heutigen Verfassung und aufgrund des heutigen Verfassungswortlautes nicht möglich sei, denn die Gewinne müssten aufgrund der Verfassung ausgeschüttet werden. Aus diesem Grund weigere sich die Nationalbank, Substanzerhaltungsgewinne bei sich zu behalten, in erster Linie mit dem Argument, sie wolle damit Zielkonflikte verhindern. Eine vollständige Verteilung, wie das ein Teil dieser Vorstösse verlangte und wie sie nach geltendem Recht an sich durchaus vertretbar wäre, sei realpolitisch und finanzpolitisch aber auch nicht akzeptabel. An dieser nämlichen Sitzung vom 13. Januar hat dann unser Finanzminister angekündigt, er werde von seinem Departement aus auf den Herbst des Jahres 2003 mit einer Vorlage aufwarten, welche dann das weitere Vorgehen und die Anträge des Bundesrates beinhalte. Es sei festzustellen, dass die wesentlichen Elemente des Vorstosses von Kollege Pfisterer, der zu diesem Postulat führte, im Vorschlag des Bundesrates enthalten sein werden.

Gestützt auf diese Situation hat dann die Finanzkommission mit einem Ordnungsantrag beschlossen, dass sie dem Rat ihrerseits keine Motionen unterbreiten wird, sondern dass das Mehrheitsfähige, was Kollege Pfisterer vorschlug, als Postulat zu unterbreiten sei. Zwischen der Absicht des Bundesrates und den Forderungen dieses Postulates gibt es keine Widersprüche, und auch die Mehrheit der Kommission kann hinter diesen Vorstellungen stehen.

Es stellt sich nun die Frage, ob wir - wie dies der Bundesrat beantragt - deshalb dieses Postulat heute überweisen und gleichzeitig abschreiben sollen. Die Abschreibung hat nach den Vorschriften unseres Geschäftsreglementes zu erfolgen, und dort heisst es in Artikel 32 Absatz 3: "Postulate werden auf Antrag des Bundesrates .... abgeschrieben, wenn sie in der Zwischenzeit erfüllt worden sind."

Nun müssen wir die Frage diskutieren, ob dieses Postulat erfüllt worden ist - ja oder nein? Ich denke nicht, weil die Vorlage ja noch nicht auf dem Tisch liegt. Ich würde deshalb anregen, dass wir dieses Postulat heute überweisen und es dann abschreiben, wenn der Bundesrat im Herbst mit der entsprechenden Vorlage vor das Parlament treten wird. Die Finanzkommission hat das Geschäft seit dem 13. Januar bis heute nicht mehr behandelt, sodass das, was ich Ihnen jetzt geschildert habe, der Stand der zweiten Behandlung dieser Frage vom 13. Januar ist.