Gysin Remo · Nationalrat · 2004-03-09
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-09
Wortprotokoll
Die bundesrätliche Politik in der vorläufigen, aber oft auch definitiven Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen ohne oder mit nur nachträglicher Konsultation des Parlamentes ist höchst problematisch. Sie wirft Kernfragen zu unserer Demokratie auf und führt zu einem Spannungsfeld zwischen Regierung, Parlament und Öffentlichkeit bzw. Bevölkerung. Der Ständerat hat dieses Thema letzte Woche im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Spoerry auch aufgegriffen und kommt bei einem anderen Gegenstand zu ähnlichen Schlüssen wie wir.
Als eines der Hauptprobleme in diesem Zusammenhang betrachte ich erstens die konstante Herabstufung solcher völkerrechtlicher Verträge durch die Verwaltung und den Bundesrat zur Umgehung des Parlamentes. Wir haben hier Instrumente, völkerrechtliche Verträge, die umschrieben werden mit Memorandum of Understanding, Letter of Understanding, Agreement, Gentlemen's Agreement, Verhaltenskodex usw. Was steckt dahinter? Einerseits wird gesagt, es fehle ein gemeinsamer Wille, hier eine rechtlich verbindliche Grundlage zu erarbeiten. Andererseits wird dann vom Bundesrat wieder zugegeben - wir haben das schriftlich -, dass es sehr wohl auch unter diesen Titeln verbindliche völkerrechtliche Verträge gibt. Es gibt das Beispiel zwischen der Schweiz und Holland betreffend die Ausbildung von Helikopterpiloten und Mitgliedern anderer militärischer Einheiten. Es kommt also doch vor, dass die Vertragsparteien einen Bindungswillen klar manifestieren. Das führt letztlich dazu, dass nicht der Titel das Interessante ist, dass er nichts aussagt über die Verbindlichkeit, sondern der Gegenstand und der Bindungswille bzw. auch der Partner.
Partner bei dieser Art von Verträgen sind seltsamerweise sehr oft die USA. Die USA haben ein internes Problem, das dazu führt, dass sie nicht über das Parlament gehen wollen, sondern zur Vereinfachung der ganzen Sache und zur Umgehung des Parlamentes eben mit solchen Memoranden arbeiten. Dummerweise übernehmen unser Bundesrat und unsere Verwaltung diese Art und schalten hiermit auch unser Parlament aus. Das können wir uns nicht gefallen lassen.
Das zweite Problem ist, dass das sehr oft ohne irgendwelche Transparenz und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht. Es ist oft so, dass man zufällig auf einen solchen Vertrag stösst. Der Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes sollte eigentlich hier sitzen, denn sein Operative Working Arrangement zwischen Staatsanwalt und US-Justizbehörden ist für diese Art von Verschleierung, wenn ich das so nennen darf, leider beispielhaft. Ich komme darauf zurück. Wir stimmen heute darüber ab, ob es ins Parlament kommen soll, damit wir gemeinsam beurteilen können, was überhaupt vor uns liegt.
Das dritte Hauptproblem ist die zeitliche Verzögerung: Die Verwaltung bzw. der Bundesrat schliesst einen Vertrag ab, und wir bekommen ihn - wenn wir Glück haben - ein, zwei, drei, vier Jahre später zur Ansicht und zur nachträglichen Genehmigung. Als wir dieses Geschäft besprachen, hatten wir einen Vertrag vor uns, der zehn Jahre alt war - zehn Jahre alt! Es ging um die Einrichtung und den Betrieb des Zentrums für Entwicklung der internationalen Migrationspolitik, ein Abkommen mit Österreich. Das führt dann zu Beschlüssen wie dem folgenden - ich zitiere Artikel 13, Inkrafttreten -: "Das vorliegende Abkommen tritt rückwirkend zum 1. Mai 1993 in Kraft." Das haben wir im Herbst 2003 beschlossen. So kann man nicht Politik machen, so wird man der Verfassung nicht gerecht, die in Artikel 166 besagt, das Parlament müsse die Aussenpolitik mitgestalten. Diese Bestimmung wird vom Bundesrat immer wieder torpediert und ganz bewusst umgangen.
Der Gipfel dieser Art von Politik ist nun aus dem Operative Working Arrangement zwischen den Strafverfolgungsbehörden der USA und dem Bund zu ersehen. Hier sind inhaltlich - ich fasse ganz kurz zusammen - folgende Bereiche berührt: Bürgerrechte, Datenschutz, Internetüberwachung, Rechtshilfe, Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung in der Beziehung zwischen der Schweiz und den USA. Die USA sind ein besonderer Partner, der mit dem Patriot Act unter dem Titel Terrorismusbekämpfung Bürgerrechte ausschaltet. Das ist auch intern umstritten; hier darf die Schweiz nicht nachziehen.
Ich bitte Sie also - so lautet die Motion der APK -, diesen Vertrag im Parlament zu behandeln. Es geht heute nicht um ein Ja oder Nein zu diesem Vertrag; es geht darum, ob das Parlament überhaupt das Recht hat, sich vom Bundesrat diesen Vertrag mit einer Botschaft vorlegen zu lassen, damit es darüber entscheiden kann. Dass es dieses Recht hat, halte ich für selbstverständlich.
Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, die Motion der APK zu unterstützen, und ich bitte Sie, auch die Minderheit Banga, welche weitere Verträge im Parlament besprechen will, zu unterstützen.