Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-03-09
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-09
Wortprotokoll
1954 wurde mit dem Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten das erste weltweit anerkannte Instrument geschaffen, welches ausschliesslich den Schutz von Kulturgut zum Ziel hat. Mit zwei Zusatzprotokollen von 1977 wurde der normativen Weiterentwicklung des Völkerrechtes Rechnung getragen. In den Neunzigerjahren zeigte sich jedoch, dass verschiedene Mängel und Lücken zu beheben waren, weshalb das vorliegende Zweite Protokoll ausgearbeitet wurde. Dieses präzisiert einerseits das Haager Abkommen und sieht sodann folgende Neuerungen vor:
1. Sämtliche Bestimmungen des Zweiten Protokolls sind auch auf nicht internationale bewaffnete Konflikte anwendbar. Es ist ja so, dass bewaffnete Konflikte heute vermehrt nicht internationalen Charakter aufweisen.
2. Es sind detaillierte individuelle Strafbestimmungen für Verstösse gegen das Zweite Protokoll und das Haager Abkommen und eine umfassende Zuständigkeitsregelung vorgesehen.
3. Auch einen neuen Spezialschutz für besonders schützenswerte Kulturgüter beinhaltet das Zweite Protokoll.
4. Es werden die Ausnahmen vom generellen Schutz des Kulturgutes präzisiert.
5. Die Staaten sind schon mit dem Haager Abkommen verpflichtet, in Friedenszeiten die Sicherung des Kulturgutes auf [PAGE 210] ihrem Staatsgebiet vorzubereiten. Bis anhin fehlten jedoch nähere Angaben. Diese Präventivmassnahmen in Friedenszeiten, welche die Vertragsstaaten treffen müssen, z. B. gegen Naturkatastrophen, werden nun ebenfalls präzisiert.
Warum soll die Schweiz dieses Protokoll ratifizieren? Es gibt für unser Land keine ersichtlichen Gründe, die dagegen sprechen. Im Bewusstsein um die Notwendigkeit, den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten zu verbessern und ein verstärktes Schutzsystem für besonders bezeichnetes Kulturgut zu schaffen, entspricht die Ratifikation der Fortsetzung der humanitären Tradition unseres Landes. Für die Schweiz trat das Haager Abkommen selbst 1962 in Kraft, und die Schweiz spielte nun auch eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung des Zweiten Protokolls. Dies war möglich, da unsere Leistungen in diesem Bereich schon heute Vorbildcharakter haben.
Die schweizerische Rechtsordnung genügt dem Zweiten Protokoll bereits, wir haben diesbezüglich keinen Anpassungsbedarf. Unser Recht enthält bereits heute strafrechtliche Normen bezüglich Verstössen gegen Vorschriften zum Schutz von Kulturgut. Auch die für Friedenszeiten vorgesehenen Präventivmassnahmen sind bereits in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten geregelt.
Gerade auch in der heutigen Situation ist es sodann wichtig, dass die kosten- und personalrelevanten Massnahmen bei uns bereits umgesetzt sind, weshalb durch eine Ratifikation des Zweiten Protokolls keine Mehrkosten anfallen werden. Die Leistung eines freiwilligen Beitrags an einen eventuell noch zu errichtenden Fonds kann erst nach dessen allfälliger Einrichtung sowie im Licht der dann herrschenden Umstände beurteilt werden.
Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss bereits einstimmig zugestimmt, und auch Ihre WBK beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltungen, den Bundesrat zu ermächtigen, das Zweite Protokoll zu ratifizieren, und somit dem vorliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.