Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-03-10
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Ich halte zunächst fest, dass wir die Verunsicherung über den Tatbestand der kalten Progression, die in den letzten Tagen von verschiedener Seite geschaffen worden ist, zutiefst bedauern. Diese Verunsicherung wäre absolut nicht notwendig gewesen. Denn wir sind uns von links bis rechts einig, dass die Bundesverfassung in Artikel 128 und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Artikel 215 unmissverständlich festhalten, dass die Folgen der kalten Progression auszugleichen sind.
Frau Leutenegger Oberholzer, wenn wir schon von Rechtssicherheit und -klarheit sprechen - ich bin mit Ihnen einig -, so finden Sie weder in den Materialien zu Artikel 215 noch in jenen zum Steuerpaket 2001 irgendeinen Hinweis, dass jemand gesagt hätte, die kalte Progression dürfe nicht ausgeglichen werden, nur weil eine Steuergesetzrevision gemacht wird. Da sind wir uns ja einig. Deswegen war und ist für uns auch klar, dass die kalte Progression ausgeglichen werden muss, wie es das Gesetz vorschreibt. Es handelt sich um einen Inflationsschutz. Dieser Ausgleich muss gewährt werden, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht hat. Das ist eineindeutig klar.
Nun stellt sich die Frage, ob das Parlament aufgrund von verunsichernden so genannten Memoranden und Schreiben von Bundesämtern und Beschlüssen im Bundesrat zu dieser Vorlage im Dringlichkeitsverfahren Stellung nehmen soll oder nicht. Wir sind klar der Meinung, dass sich die eidgenössischen Räte gerade mit Blick auf die Rechtsklarheit in welcher Form auch immer - das ist ja noch nicht entschieden - zu dieser dringlichen Vorlage des Bundesrates äussern können müssen. Wenn wir das auf der Traktandenliste belassen, dann präjudiziert das unseren Entschluss ja noch nicht. Denn die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat beziehungsweise die Ratsplenen werden letztlich zu entscheiden haben, ob wir Artikel 215 unverändert angewendet haben wollen - Ausgleich, wenn 7 Prozent der Teuerung aufgelaufen sind - oder ob wir aufgrund der Schlüsselkriterien, die es zu beurteilen gilt, der Variante der Botschaft des Bundesrates folgen.
Noch zu den Kantonen: Ich bin ein überzeugter Föderalist. Es ist ganz klar, dass die Kantone wissen, dass es eine klare Rechtsbestimmung gibt, wonach die kalte Progression auszugleichen ist. Die Frage, die sich nun stellen wird, ist die: Ist es zulässig, diese kalte Progression erst ein Jahr später, wie es vorgesehen ist, auszugleichen, oder eben nicht? Und diese Frage werden wir als Gesetzgeber zu beurteilen haben.
Aber es ist keine Beschneidung der kantonalen Hoheit, weil der Ausgleich der kalten Progression auf Ebene der Bundessteuer gesetzlich eindeutig geregelt ist. Und wenn wir das ändern wollen, müssen wir das entscheiden: ja oder nein.
Gerade mit Blick auf die Klarheit: Diese Vorlage und die Beratung der bundesrätlichen Botschaft darf aus rechtspolitischen Gründen nicht quasi abstimmungstaktisch mit dem Steuergesetz in direkte Verbindung gebracht werden. Das Steuerpaket und der Ausgleich der kalten Progression sind zwei verschiedene Dinge. Jede Vermischung - wo man auch immer steht, ob man für oder gegen dieses Steuerpaket ist -, jede politische Vermischung mit dem Steuerpaket erachte ich als unstatthaft. Wir haben im Sinne des Steuergesetzes den rechtspolitisch zu verantwortenden Entscheid zu fällen. Dafür sind wir da. Deswegen beantragen wir Ihnen, den Ordnungsantrag Marti Werner abzulehnen und das Geschäft auf der Traktandenliste zu belassen.