Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-03-10
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Wir alle sind hier angetreten mit dem Anspruch - und wir haben auch geschworen oder gelobt -, Verfassung und Rechtsordnung zu achten. Die Bundesräte haben versprochen, ihr Amt mit der Würde von Staatsfrauen und Staatsmännern auszuüben. Wir alle haben auch den Anspruch, dem Wirtschaftsstandort Schweiz zu nutzen und ihn zu verbessern.
Mit dieser Vorlage, die uns nun der Bundesrat präsentiert, werden all diese Grundsätze krass missachtet! Das Vorgehen - man kann es interpretieren, wie man will - ist meines Erachtens krass verfassungswidrig. Die Grundsätze unseres föderalistischen Staates werden missachtet. Einmal mehr werden die Rechte der Kantone auf eine ordentliche Mitsprache im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens missachtet. Und das geschieht bei einem Geschäft, das wichtig ist für die Kantone, wichtig vor allem deshalb, weil ihnen einmal mehr Mittel entzogen werden sollen. Für mich steht ganz klar fest, dass das mit einer konferenziellen Aussprache nicht gelöst werden kann.
Zum Weiteren: Mit diesem Vorgehen werden einmal mehr Volksrechte missachtet. Wir haben ein Gesetz über die politischen Rechte, das ein Vorgehen vorgibt. Das heisst auch, dass Vorlagen nicht im laufenden Verfahren geändert werden sollen, wenn das Abstimmungsdatum bereits festgelegt ist. Sie wechseln die Räder am fahrenden Zug. Sie verletzen damit das Recht der Stimmenden auf eine unverfälschte Abgabe ihrer Stimme und auf eine klare Einschätzung der Vorlage, über die sie zu befinden haben. Sie verletzen damit [PAGE 239] ganz klar die Regeln unseres demokratischen Rechtsstaates.
Im Weiteren verletzen Sie auch das Recht unseres Parlamentes auf eine ordentliche Beratung. Einmal mehr wird der Grundsatz des Zweikammersystems unterlaufen, wenn wir gleichsam im Schnellverfahren in der gleichen Session wie der Ständerat die Vorlage beraten müssen. Ich muss sagen, als Parlamentarierin bin ich nicht mehr bereit, mich auf ein solches Verfahren einzulassen. Sie haben uns das bereits mit dem Entlastungsprogramm aufgenötigt. Nochmals ein solches Verfahren aufgenötigt zu kriegen - dazu sage ich Nein!
Zum Weiteren: Sie sind angetreten, den Rechtsstaat, den Wirtschaftsstandort zu verbessern. Wissen Sie, was zum Wirtschaftsstandort gehört? Allem voran Rechtssicherheit, Konstanz und Berechenbarkeit im Gesetzgebungsverfahren. Wenn Sie zu diesem Vorgehen Hand bieten, machen Sie genau das Gegenteil. Eine Vorlage wird im laufenden Verfahren nachgebessert oder "nachverschlechtert", einem Pfusch wird ein weiterer Pfusch hinten angehängt. Ich verweise Sie darauf, dass die Vorlage, die am 16. Mai zur Abstimmung kommt, bereits einmal nachgebessert worden ist, indem nämlich die Inkraftsetzung von 2004 auf 2005 verschoben worden ist. Jetzt wollen Sie zwar nicht formell, aber materiell weitere Änderungen anbringen, und das in einer Frage wie der kalten Progression, die jedem Steuerrechtler bekannt ist! Herr Hämmerle hat bereits darauf hingewiesen: In unserem Land herrscht kein Notrecht oder gar eine Kriegssituation. Das ist eine voraussehbare Situation, und diese gilt es, im ordentlichen Verfahren und mit der nötigen Ruhe und Distanz zu regeln.
Ich bitte Sie deshalb, das Paket dem Bundesrat zurückzuschicken, für eine ordentliche Beratung zu sorgen, auf keinen Fall in der laufenden Session darauf einzutreten und dem Ordnungsantrag Marti Werner zuzustimmen! Nur damit können wir in diesem Land ein rechtsstaatliches Verfahren garantieren.