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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-03-10

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, den Ordnungsantrag abzulehnen. Es geht jetzt nämlich darum, dass wir vor der Volksabstimmung vom 16. Mai in dieser Session Klarheit für die Bevölkerung schaffen, wie sich das Steuerpaket im Falle einer Annahme auf sie auswirkt. Ziel des Steuerpaketes ist es ja, eine steuerliche Entlastung von Familien und Alleinstehenden mit Kindern zu erreichen und die heute bestehende stärkere Steuerlast gegenüber Alleinstehenden aufzuheben. Es war eine Unterlassung des Bundesrates, vor allem aber auch der fachlich zuständigen Behörde, nämlich des Finanzdepartementes, aber auch der WAK beider Räte und schliesslich der Räte selbst, dass die Frage des Ausgleiches der kalten Progression nicht früher, im Verlaufe dieser Beratungen, aufgeworfen und diskutiert wurde. Es darf nicht sein, dass die Bevölkerung wegen dieser Unterlassung zu leiden hat und in der Unsicherheit gelassen wird, ob und allenfalls wie die Teuerung ausgeglichen wird.

Wenn jetzt die kalte Progression im Zusammenhang mit dieser Steuergesetzrevision nicht ausgeglichen werden sollte, wären letztlich die Alleinstehenden die Leidtragenden dieses Steuerpaketes. Das war während der ganzen Beratungen des Steuerpaketes nie die Idee. Der Anspruch der Bevölkerung auf Klarheit vor der Volksabstimmung hat für mich erste Priorität. Ich verstehe, dass Sie, die Gegnerinnen und Gegner dieses Steuersenkungspaketes, aus abstimmungstaktischen Gründen gegen diese Klarheit sind. Dies ist aber ein unehrliches Spiel gegenüber dem Volk. Es wurde von Pfusch, von rechtsstaatlich bedenklichem Verfahren gesprochen. Rechtsstaatlich ist das zulässig, was wir hier machen wollen. Unser neues Parlamentsgesetz sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass ein Beratungsgegenstand ausnahmsweise auch in der gleichen Session beraten werden kann.

Wollen Sie der Bevölkerung im Hinblick auf die Abstimmung über das Steuerpaket rechtzeitig klaren Wein und nicht irgendeine trübe Suppe einschenken? Dann lehnen Sie den Ordnungsantrag ab!