Thanei Anita · Nationalrat · 2004-03-10
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten. Seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes haben sich die Datenverarbeitungs- und Informationstechnologien in hohem Tempo weiterentwickelt, sodass heute gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Vor allem die Dimensionen des Datenaustausches in Netzwerken, insbesondere im Internet, waren bei der ursprünglichen Gesetzgebung nicht vorstellbar. Wie Sie bereits gehört haben, waren Mitauslöser der uns vorliegenden Partialrevision zwei bereits angenommene Motionen: "Erhöhte Transparenz bei der Erhebung von Personendaten" (00.3000) und "Erhöhter Schutz für Personendaten bei Online-Verbindungen" (98.3529). Im Weiteren muss die Schweiz die Datenschutzgesetzgebung ändern, damit sie dem Zusatzprotokoll betreffend Datenschutz vom 8. November 2001 des Europarates beitreten kann.
Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat beschlossen, lediglich eine Teilrevision durchzuführen. Diese beschränkt sich im Wesentlichen auf diese beiden Motionen und auf die Vorschriften gemäss Zusatzprotokoll. Das heisst, sie verstärkt zum einen die Transparenz, sieht eine leicht verbesserte Informationspflicht vor und stärkt - auch hier möchte ich sagen: lediglich leicht - die Position der Betroffenen, die sich einer Bearbeitung von Daten widersetzen. Es wurde bereits vom Kommissionssprecher darauf hingewiesen, dass es insbesondere um das Widerspruchsrecht geht.
Es ist wie bei jeder Revision: Den einen geht sie zu weit, den anderen zu wenig weit. Die SP-Fraktion will eine wesentlich weiter gehende Revision, vor allem auch im Hinblick auf das Schengener Informationssystem. Wir wollen eine weiter gehende Stärkung der Rechte der betroffenen Personen. Uns genügt zum Beispiel die Erkennbarkeit anstelle der Informationspflicht nicht. Dann wollen wir den Grundsatz, dass Daten nur bei der betroffenen Person erhoben werden können, im Gesetz verankern. Wir wollen auch eine Erweiterung des Transparenzgrundsatzes sowie der Informationspflicht, und zwar für sämtliche Personendaten, nicht nur für die besonders schützenswerten.
Wir streben weiter einen Ausbau der Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten an; auch in der neuen Vorlage bleibt er "bisslos".
Trotzdem ist die SP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und gegen Rückweisung. Manchmal ist es Aufgabe der Gesetzgeberin, zu arbeiten und nicht immer lediglich Nein zu sagen und alles an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir können diese Arbeit aufnehmen und in der Detailberatung unsere Einwände und Wünsche anbringen.
Nun zum Rückweisungsantrag der Mehrheit: Es gibt Rückweisungsanträge, die Sinn machen. Dann gibt es Rückweisungsanträge, die eher peinlich sind; der vorliegende ist sehr peinlich. Nachdem Ihre Kommission im Oktober letzten Jahres ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen hat, wurde nach der Durchführung von Hearings - die übrigens im Vergleich zum Vernehmlassungsverfahren nicht viel Neues gebracht haben - Rückkommen und Rückweisung beschlossen, mit dem etwas seltsamen Auftrag, es solle nicht über die Umsetzung der Motionen 00.3000 und 98.3529 sowie das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 hinausgegangen werden. Wie bereits erwähnt, geht die Revision wenig über diese drei Geschäfte hinaus, d. h., die Anliegen derjenigen, die heute Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat stellen, hätten sehr gut in der Detailberatung aufgenommen werden können.
Auf jeden Fall wäre die Rückweisung an den Bundesrat ein Eigengoal für die Wirtschaft und für die Versicherungen. Das unbestrittene Zusatzprotokoll, das mit der Revision ratifiziert werden soll, gewährleistet nämlich, dass Daten aus der EU auch in Zukunft problemlos in die Schweiz transferiert werden dürfen. Das ist nur möglich, solange die EU unsere Datenschutzgesetzgebung als gleichwertig erachtet. Das hat sie vor vier Jahren noch getan; aber nachdem sie von unserem Rückweisungsantrag vernommen hat, hat sie bereits beschlossen, die periodische Prüfung früher vorzunehmen. Da wir das Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert haben, wird die EU wahrscheinlich zum Schluss kommen, dass unsere Gesetzgebung nicht mehr gleichwertig ist. Mit anderen Worten führt die Rückweisung an den Bundesrat dazu, dass wir sehr viel Zeit verlieren und danach trotzdem eine Detailberatung machen müssen, bei welcher Anträge von beiden Seiten kommen.
Ich bitte Sie deshalb, Ihre Aufgaben wahrzunehmen und auf diese Gesetzesvorlage einzutreten.