Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-03-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
In Übereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und sie anschliessend an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückzuweisen, die Revision sei strikt auf die Umsetzung der beiden erwähnten Motionen sowie des Zusatzprotokolles des Europarates zu beschränken. Diese drei Revisionsauslöser sind in den Artikeln 17a, 7a und 6 des Entwurfes umgesetzt. Damit wären eigentlich die Aufträge des Parlamentes erfüllt gewesen. Wie wir es verschiedentlich gehört haben, sind im Entwurf hingegen noch weitere Bestimmungen enthalten, die über diese Aufträge hinausgehen.
Die Mehrheit ist zum Schluss gekommen, dass wegen der vielen Bedenken, nicht zuletzt auch aufgrund der Anhörung von betroffenen Verbänden, jetzt nicht einfach mit der Detailberatung weitergefahren werden könne. Im Übrigen haben Sie ja gehört, dass es nicht bloss Wirtschaftsverbände, sondern z. B. auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz waren, welche dem Entwurf - wenn auch aus anderen Gründen - sehr negativ gegenüberstanden. So [PAGE 235] erweist sich der Gesetzentwurf offensichtlich nicht nur aus der Sicht der Wirtschaft als untauglich. Aber all diesen Kritikern geht es wie uns nicht darum, den Datenschutz an sich zu bekämpfen, sondern Korrekturen anzubringen. Neben den genannten Übertreibungen beim Gesetzentwurf geht es uns generell darum, in dieser technischen Materie einen kohärenten Entwurf vorgelegt zu erhalten. Mit dem mit der Rückweisung verbundenen Auftrag erhält der Bundesrat eine klare Linie für die Überarbeitung des Gesetzes.
Bei der aufgrund der Anhörung in der Kommission erkennbaren Opposition hätte bei einer Detailberatung in der Kommission die Gefahr bestanden, dass mit Korrekturen an einzelnen Artikeln am Schluss ein Flickwerk geschaffen worden wäre. Die Rückweisung steht auch nicht im Widerspruch zu unserem Auftrag als Gesetzgeber. Gerade in dieser Funktion dürfen wir eine Vorlage erwarten, welche sich auf die früher erteilten parlamentarischen Gesetzgebungsaufträge beschränkt. Damit ist auch klar, Herr Vischer und andere, dass wir mit unserem Antrag den Datenschutz nicht infrage stellen. Uns geht es darum, wie parlamentarische Aufträge umgesetzt werden. Weiter gehende Revisionspunkte, über die genannten Motionen hinaus, müssten dann eben mit weiteren parlamentarischen Vorstössen eingeleitet und erwirkt werden. Das ist doch der klassische parlamentarische gesetzgeberische Weg.
Auch wir sind durch einen kürzlich erschienenen Zeitungsartikel verunsichert worden, welcher bei einer Rückweisung an den Bundesrat eine Verweigerung der Euro-Kompatibilität des Schweizer Datenschutzes durch die EU in Aussicht gestellt hatte. Nachdem uns aber seitens der EU vor drei Jahren die Gleichwertigkeit des Datenschutzes bestätigt worden ist und mit der Rückweisung des Gesetzentwurfes ja keine Verschlechterung dieses Standards erfolgt, sind für uns derartige Bedenken nicht relevant. Im Übrigen wird ja die Ratifikation des Zusatzprotokolls durch uns keineswegs infrage gestellt, sondern höchstens geringfügig verschoben.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen.