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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-03-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt die Motion der Minderheit. Es besteht Regelungsbedarf. Herr Aeschbacher, wenn die Welt so einfach wäre, wie Sie meinen, dann wäre sie wahrscheinlich anders. Das Dumme ist ja, dass man bei diesen Demonstranten doch nicht sagen kann, das seien einfach Rechtsbrecher. Es gibt nicht bewilligte Demonstrationen, an denen gutmeinende Menschen teilnehmen, die in einem gewissen Graubereich tätig sind. Es gibt Bauern, die Demonstrationen durchgeführt haben und die das Recht eigentlich auf ihrer Seite wussten. Ich denke, die SVP hat sie eher ermuntert als daran gehindert, ihre Demonstration mit Güllenwagen durchzuführen. Mit anderen Worten: Polizeieinsätze sind in diesem Sinne politisch indifferent, sie können manchmal eher linke und manchmal eher rechte Leute treffen. Nicht jeder und nicht jede, der oder die an einer Demonstration teilnimmt, tut dies, wie es Herr Aeschbacher sagt, in gewissem Sinne mit dem Vorsatz des Gesetzesbruches.

Nun muss im Einzelfall zwischen verhältnismässigem und unverhältnismässigem Polizeieinsatz unterschieden werden - das ist polizeistrategisches Agieren vor Ort. Und wir müssen entscheiden, ob es zulässig sein soll, dass der Staat a priori Kampfstoffe, die gesundheitsschädigend sind, toleriert und dass er duldet, dass sie zum Einsatz kommen. Die besagten chemischen Giftstoffe sind eben unbestrittenermassen gesundheitsschädigend. Das wissen die Polizeikräfte von allem Anfang an. Mit anderen Worten: Es ist schon vorab klar, dass ein verhältnismässiger Einsatz mit diesen Tränengaskampfstoffen gar nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund tut der Bund gut daran, Klarheit zu schaffen. Herr Aeschbacher, es ist nicht so, dass das Bundesgericht gesagt hätte, diese Kampfstoffe seien zulässig; es läuft z. B. ein Strafverfahren gegen die Polizeivorsteherin der Stadt Zürich, in dem es letztlich um die Klärung genau solcher Fragen geht. Es geht z. B. um die Frage, ob es zulässig ist, dass bei Wasserwerfern chemische Kampfstoffe beigemischt werden.

Warten wir einmal ab, was das Bundesgericht sagt. Klar ist aber, dass wir das Ganze vereinfachen könnten, wenn wir heute als Gesetzgeber eine Grenze setzen, die besagt, dass gesundheitsschädigende Eingriffe a priori nicht erlaubt sind. Herr Bundesrat Couchepin war offensichtlich dieser Meinung, als er diesen Vorstoss unterstützte. Andere - honorige bürgerliche Parlamentarier - offenbar auch. Als es gegen die Bauern ging, war es okay, so zu denken. Machen wir daraus eine generelle Regelung!

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