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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-10

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Die EVP/EDU-Fraktion lehnt die Motion der Minderheit Leutenegger Oberholzer ganz entschieden ab, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone, mit ihren Sicherheitskräften die Ordnung und die innere Sicherheit auf ihrem Gebiet zu gewährleisten. Wie genau und mit welchen Mitteln sie das tun wollen, soll und kann ihnen der Bund nicht vorschreiben, vielmehr liegt es in der Verantwortung der Kantone. Entscheidend ist hingegen, dass sich die Polizei bei all ihren Einsätzen an das Gebot der Verhältnismässigkeit zu halten hat und nicht mit unverhältnismässigen Mitteln vorgehen darf. Was verhältnismässig und was unverhältnismässig ist, ist im Einzelfall aufgrund der jeweiligen konkreten Situation zu beurteilen. Dazu gibt es aber eine langjährige, gefestigte Praxis unseres höchsten Gerichtes.

Nun, diese Grundsätze gelten auch bei den Polizeieinsätzen im Rahmen von Demonstrationen oder gewalttätigen Ausschreitungen. Die Polizei muss da mit den der Situation optimal angepassten Mitteln handeln können. Der erwähnte Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Polizei jene Mittel einsetzt, die einerseits zielführend sind, andererseits aber Beteiligte und Unbeteiligte am wenigsten gefährden oder verletzen. Unter diesen Aspekten wäre es grundfalsch, wenn den Kantonen und ihren Polizeien vorgeschrieben würde - wie es die Petition verlangt -, dass sie auf wirksame und zugleich die Gefahr einer Eskalation herabsetzende chemische Mittel verzichten müssten. Diese dienen nämlich vor allem dazu, randalierende Gruppen oder gewalttätige Demonstranten auf Distanz zu halten und Handgemenge zu vermeiden. Denn alle Erfahrungen zeigen ganz klar, dass erhebliche Gefährdungen und Verletzungen vor allem dann entstehen, wenn Polizei und gewalttätige Gruppen direkt aneinander geraten.

Ich fasse den Standpunkt unserer Fraktion in sechs Stichworten zusammen: [PAGE 263]

1. Die Demonstrationsfreiheit ist ein wichtiges Recht. Sie darf nicht unnötig eingeengt werden, sie darf aber auch nicht durch Gewalttaten beeinträchtigt werden.

2. Demonstrieren heisst nicht randalieren, heisst nicht Gewalt gegen Menschen und Sachen, heisst nicht Provokation oder Angriffe auf die Polizei.

3. Wir wollen absolut keine Toleranz gegenüber gewalttätigen und rechtsbrechenden Gruppen oder Demonstranten. Wenn die Polizei in solchen Fällen einschreitet, tut sie es zu Recht und erfüllt nur ihren ureigensten Auftrag.

4. Bei Polizeieinsätzen im Rahmen von Ausschreitungen muss die Polizei die Verhältnismässigkeit beachten, muss aber auch geeignete Mittel einsetzen können, um Gewalt gegen Menschen und Sachen zu verhindern oder einzuschränken. Wenn es nötig und verhältnismässig ist, gehören dazu auch die chemischen Mittel.

5. Wir erinnern daran, dass bei solchen Einsätzen die Polizei nicht gegen friedliebende Menschen, gegen anständige und ruhige Bürger vorgeht, sondern gegen Gesetzesbrecher, gegen Personen und Gruppen, die z. T. mit hoher Gewaltbereitschaft grosse Personen- und Sachschäden anrichten.

6. Unser Volk will sich nicht durch solche Gruppen terrorisieren lassen und unterstützt in seiner ganz grossen Mehrheit ein effizientes und entschlossenes Vorgehen der Polizei gegenüber Randalierern, gewalttätigen und zerstörerisch vorgehenden Personen und Gruppen.

Die Petition möchte der Polizei wirksame Mittel aus der Hand nehmen. Dem können wir nicht zustimmen. Ebenso wenig mögen wir die Motion unterstützen. Bezüglich des Einsatzes der Polizeimittel ist kein Regelungs- oder Handlungsbedarf auf eidgenössischer Ebene gegeben.

Wir lehnen die Motion der Minderheit ab.