Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-03-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Bei Artikel 7 Absatz 2 hat sich die FDP-Fraktion nach langer Diskussion und nach Kenntnisnahme der Erfahrung betroffener Eltern entschieden, die beiden umstrittenen Literae a und d seien gemäss Bundesrat zu beschliessen. In der Kommissionsfassung von Litera a wird als Bedingung für einen Eingriff formuliert, dass seitens der urteilsunfähigen Person keine Ablehnung gegen den Eingriff geäussert werden dürfe. Wir würden damit gewissermassen die Verantwortung für Entscheide von grosser Tragweite an urteilsunfähige Personen delegieren, die sich der Konsequenzen einer aufgrund ihrer diffusen Ängste erfolgten Unterlassung der Sterilisation unter Umständen keineswegs bewusst sein können.
Wir sind jedoch zur Auffassung gelangt, dass diffuse und reflexartige Ablehnungen ärztlicher Eingriffe, welche auch urteilsfähige Personen haben können, kein entscheidendes Kriterium für die Zulassung einer Sterilisation sein können. Damit nähme man auch dem gesetzlichen Vertreter die Möglichkeit, sich für das Wohl seiner Schützlinge einzusetzen. Ebenso ist uns die Beschränkung auf den Interessennachweis ausschliesslich der betroffenen Person, unabhängig von ihrem Umfeld, zu exklusiv. Wir ziehen also den offeneren Vorschlag des Bundesrates vor, wonach zwar im Interesse der betroffenen Personen, aber nach den gesamten Umständen geurteilt werden muss bzw. kann.
In Litera d wird auch die Gesundheit des betroffenen Mannes in die Güterabwägung einbezogen. Wir kommen aber hier wie der Bundesrat zum Schluss, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass ein urteilsunfähiger Mann aufgrund einer von ihm gar nicht voraussehbaren Schwangerschaft der Frau oder aufgrund der Trennung vom Kind eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung erleiden soll. Die Bestimmung ist offensichtlich auf Frauen zugeschnitten, was beim Antrag des Bundesrates so auch klar formuliert wird.
Mit diesen Begründungen bitten wir Sie, bei den Buchstaben a und d dem Bundesrat zuzustimmen.