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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-21

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich auf den Wortlaut der Motion hinweisen, die verlangt, dass nicht nur gesamtschweizerische Organisationen kein Beschwerderecht erhalten, wenn sie nicht auf illegale Aktivitäten verzichten, sondern auch schweizerische Gemeinden. Hier möchte ich zu deren Ehrenrettung festhalten, dass dem Bundesrat keine einzige Gemeinde bekannt ist, die erklärt hätte, dass sie illegale Aktionen durchführen würde.

Dem Bundesrat ist aber auch keine Organisation bekannt, die in den zwei Jahren seit Einreichung der Motion illegale Aktionen durchgeführt hätte - auch nicht Greenpeace. Es gibt ein einziges Strafverfahren im Kanton Aargau, das gegen einzelne Aktivisten läuft, die eine enge Beziehung zu Greenpeace haben. Dieses Verfahren - wie gesagt das einzige - ist noch hängig. Wären dem Bundesrat illegale Aktionen der Organisationen selbst bekannt, dann würde [PAGE 802] er zu den Massnahmen schreiten, die er in der Antwort genannt hat. Das ist jetzt aber nicht nötig.

Wenn wir sehen, dass das Vorhandensein des Beschwerderechtes eigentlich die Behandlung der Fälle erleichtert und nicht erschwert hat, da in der Sache selbst gestritten werden konnte und in aller Regel Kompromisse gefunden werden konnten, ersuche ich Sie, die Motion Speck nicht zu überweisen.