Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-10
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10
Wortprotokoll
Bei den Fällen in meinen Unterlagen, die aufgearbeitet worden sind, kann man nicht sagen, dass es Eingriffe gewesen seien, die von der damaligen Rechtsauffassung her gesehen missbräuchlich vorgenommen worden sind. Ich sage immer: von damals her. Wir sehen es heute anders. Sonst wäre ich ja gegen das Sterilisationsgesetz. Der Bundesrat würde es ablehnen, wenn er heute der gleichen Auffassung wäre wie früher. Von heute aus gesehen ist es falsch; von damals her gesehen war es richtig. Die strafbaren Fälle, auch von damals her gesehen, waren vielleicht Einzelfälle; das kann ich nicht sagen. Aber deswegen machen Sie dieses Gesetz ja nicht. Wenn Sie es nur auf schon damals strafrechtlich eindeutig relevante Fälle hin gemacht hätten, glaube ich nicht, dass der Bundesrat Ablehnung beantragt hätte.