Jutzet Erwin · Nationalrat · 2004-03-10
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Die Frage der Altersgrenze für die Sterilisation von urteilsfähigen Personen war in der Kommission umstritten. Sie können das auch der Fahne entnehmen: Die Mehrheiten haben hier mehrmals gewechselt. Der Bundesrat tritt für eine Altersgrenze von 18 Jahren ein. Bei dauernd urteilsunfähigen Personen soll eine Sterilisation unter ganz strengen Voraussetzungen bereits ab dem 16. Altersjahr möglich sein - ich verweise auf Artikel 7.
Insieme - la Fédération suisse des associations de parents de personnes mentalement handicapées; die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung - hat ebenfalls ihre Meinung geändert. Sie ist nun in Artikeln 3 bis 6 für eine Altersgrenze von 16 Jahren, gemäss der Fassung der Mehrheit. Ich habe sehr grosses Vertrauen in diese Elternvereinigung und möchte hier nicht gegen den Willen der Betroffenen einer anderen Meinung zum Durchbruch verhelfen. Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zurück. Ich habe die Mitunterzeichner meines Antrages diesbezüglich bereits informiert, soweit sie noch im Rat sind.