Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-06-04
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-04
Wortprotokoll
Das EDA gibt wenig zu reden. Es ist wahrscheinlich auch das einzige Departement, dessen Rechnung mehr oder weniger auf die Million genau dem Budget entspricht, obwohl innerhalb des Departementes Verschiebungen vorkamen. Mehrausgaben sind hauptsächlich unter zwei Titeln entstanden: Es musste erstmals für die Uno voll bezahlt werden; das bedeutete 44 Millionen Franken zusätzlich. Dazu kamen die Aufwendungen für den G8-Gipfel in Genf von rund 30 Millionen Franken. Auf der anderen Seite konnte infolge des tiefen Dollarkurses massiv Geld gespart werden. Insgesamt betrugen die Minderausgaben im Konsular- und Botschafternetz rund 70 Millionen Franken.
Ich möchte mich in meinem Votum auf zwei Dinge beziehen, die für alle von Interesse sein könnten; das eine ist der Dollar: Sie wissen wahrscheinlich, dass bei jeder Budgetierung von bestimmten Wechselkursen ausgegangen wird. Man hatte für das Jahr 2003 angenommen, der Dollar würde sich auf einer Höhe von Fr. 1.50 bewegen. Es zeigte sich, dass diese Annahme falsch war, indem der Dollarkurs während des ganzen Jahres bedeutend niedriger war. Dieser tiefe Dollarkurs hat sich nun im Budget wie folgt ausgewirkt: Bei sämtlichen ausländischen Botschaften und Konsulaten werden die Löhne an das einheimische Personal in Dollar ausbezahlt. Diese Dollar sind nicht abgesichert, sodass also bezüglich dieser Besoldungen der tiefe Dollarkurs voll durchschlug. Anders gesagt: Die Schweiz hat infolge des Umstandes, dass der Dollar im Schnitt etwa bei Fr. 1.30 lag, massiv sparen können.
Völlig anders behandelt wird der Dollar in der Entwicklungszusammenarbeit und bei den Beiträgen an ausländische Organisationen. Dort wirkt sich der budgetierte Dollarkurs beim EDA nicht aus. Konkret heisst dies, dass sowohl die Entwicklungszusammenarbeit als auch die Beiträge an die internationalen Organisationen in Schweizerfranken gerechnet werden und dass vom EDA nur so viel ausgegeben wird, wie ausgegeben werden könnte, wenn der Dollarkurs bei Fr. 1.50 läge. Das heisst konkret, dass der Dollar bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit und bezüglich der Beiträge an die internationalen Organisation abgesichert ist, und zwar erfolgt die Absicherung beim EFD. Dies hat also zur Folge gehabt, dass das EFD wegen des tieferen Dollarkurses bei der Entwicklungszusammenarbeit die entsprechenden Währungsgewinne hat generieren können - selbstverständlich minus die Absicherungskosten. Die Entwicklungszusammenarbeit wurde nicht deswegen intensiver, weil [PAGE 245] der Dollarkurs tiefer war, sondern er entsprach in seiner Quantität genau dem, was bei der Budgetierung an sich vorgesehen war. Das ist die eine Bemerkung.
Eine zweite Bemerkung zum EDA ist die Frage des Prozentanteils der Entwicklungszusammenarbeit am BIP. Sie wissen, dass gemäss Vorgabe der OECD - selbstverständlich eine nicht verbindliche Vorgabe - ein Land, das von seiner Potenz her demjenigen der Schweiz entspricht, 0,4 Prozent des BIP in die Entwicklungszusammenarbeit stecken sollte. Sie wissen auch, dass es eines der Ziele des Bundesrates ist, diesen Prozentsatz auch wirklich zu erreichen. Nun machen wir eine interessante Feststellung: Was nun genau Entwicklungszusammenarbeit ist und welche Positionen hier zusammengerechnet werden, erfährt laufend Veränderungen. Im Zeitpunkt, als wir budgetierten, gingen wir noch davon aus, dass der Anteil der Entwicklungszusammenarbeit am BIP bei 0,32 Prozent liegen würde. Im Verlaufe des Jahres 2003 hat sich nun bei den internationalen Organisationen, vor allem bei der OECD, eine Wandlung ergeben, und zwar in der Richtung, dass verschiedene Positionen, welche ein Staat ausgibt, nun ebenfalls zu diesem Prozentanteil gerechnet werden. Diese Modifikation des ganzen Systems hat zur Folge gehabt, dass aufgrund dieser neuen Berechnungsmodalitäten der Anteil der schweizerischen Ausgaben an die Entwicklungszusammenarbeit nicht mehr 0,32 Prozent, sondern neu 0,36 Prozent beträgt, obwohl wir überhaupt nicht mehr ausgegeben haben, als wir uns vorgestellt haben. Das resultiert aus Folgendem: Neu werden bei der Berechnung des BIP-Anteils beispielsweise alle Schuldenreduktionen hinzugerechnet, welche wir anderen Ländern gewähren, und zwar in der Höhe des Nominalbetrages. Selbst von uns abgeschriebene Schulden, die wir erlassen, werden nicht nur im Umfange des noch in den Büchern stehenden Betrages, sondern im Umfange des Nominalbetrages abgerechnet.
Neu werden auch Ausgaben angerechnet, welche ein Land für die internationale Friedensförderung tätigt. Konkret heisst das, dass unsere Kosten, beispielsweise für die Swisscoy-Einsätze, neu angerechnet werden. Ein weiterer Punkt: Alle Kosten, die das VBS im Zusammenhang mit Genf aufwendet - also alle Bewachungskosten, welche die internationalen Organisationen in Genf betreffen -, dürfen neu ebenfalls angerechnet werden. Angerechnet werden dürfen auch die Kosten für die Flüchtlinge, die wir im ersten Jahr aufwenden, wobei hierzu nur Flüchtlinge gehören; abgelehnte Asylbewerber gehören also nicht dazu. Schon aus dieser Aufzählung ersehen Sie, dass die Abgrenzung dessen, was nun angerechnet werden kann und was nicht, eine relativ variable und unsichere ist. Immerhin ist festzustellen, dass aufgrund dieser neuen Berechnungsmodalitäten unser BIP-Anteil wie durch ein Wunder von 0,32 auf 0,36 Prozent gesteigert wird, was auch hinsichtlich der Planungsvorgabe, welche der Bundesrat macht, nämlich 0,4 Prozent zu erreichen, eine gewisse Lockerung bedeuten würde.
So weit meine eher generell gehaltenen Ausführungen zum EDA. Auf einzelne Positionen wäre dann einzugehen, wenn seitens des Rates entsprechende Fragen gestellt würden.