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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-04

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-04

Wortprotokoll

Was die OECD-Zahlen anbetrifft, bin ich froh über diese Diskussion, weil wir sie nämlich im Departement im Hinblick auf künftige Planungen auch führen. Ich nehme die Hinweise gerne mit.

Was die Sahara-Angelegenheit anbetrifft, hat Herr Fünfschilling eigentlich die Antwort des Bundesrates weitgehend gegeben, er hat mich in diesem Sinne eigentlich weitgehend davon entlastet. Gestatten Sie mir trotzdem noch zwei Bemerkungen:

Der Umgang mit Geiselnahmen ist eine hoch sensible politische Angelegenheit mit humanem Hintergrund. Das ist ein sehr schwieriges Thema, und zwar ist es deshalb schwierig, weil ja immer die Frage in der Luft hängt: Wurde hier Lösegeld bezahlt, ja oder nein? Das führt hinein in das Spannungsfeld zwischen der Frage der Erpressbarkeit eines Staates und der Rettung von Menschenleben. Das ist ein ungeheuer intensives Spannungsfeld. Es versteht sich, dass in einer ersten Phase, wenn sich so etwas ereignet, aus Gründen der Staatsraison die Erpressbarkeit natürlich auf keinen Fall angenommen werden darf. Dagegen muss sich der Staat wehren.

Es gibt nachher ein zweites Spannungsfeld: Das besteht zwischen dem Risiko des Touristen, der Zumutbarkeit, auch der Versicherbarkeit solcher Risiken, und den Anstrengungen, die man unternimmt, um in Geiselhaft geratene Menschen wieder zu befreien. Diese Kosten sind natürlich auch verschieden gestaltet: Wir haben es mit Kosten zu tun für die eigentliche Befreiungsaktion, wir haben es mit Transportkosten zu tun, wir haben es mit Betreuungskosten zu tun, wir haben es auch mit Kosten in der Verwaltung zu tun, um solche Projekte zu begleiten. Wir müssen diese Kosten nachher den Risiken gegenüberstellen. Die Frage, was zumutbar ist, was versicherbar ist, ist das zweite Spannungsfeld.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang um Verständnis bitten, wenn der Bundesrat am Anfang sehr zurückhaltend war mit Informationen. Die Zahlen sind ja nie verschleiert worden; sie sind ja da. Aber es ging uns von Anfang an darum, die Hintergründe so zu klären, dass wir in diesen beiden genannten Spannungsfeldern auch künftig agieren können.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es für die Fälle, in denen Angehörige schweizerischer Nationalität befreit werden müssen, eine ganz klare Verordnung gibt. Es ist nicht so, dass man hier von Fall zu Fall regeln müsste, sondern das ist allgemein geregelt. Diese Verordnung sagt, wie was gehandhabt werden muss, und sie wurde auch im Fall der Geiseln in der Sahara angewendet.

Ich nehme die Hinweise von Ständerat Reimann mit, mit einer Ausnahme: Ich glaube nicht, dass der Bundesrat mit Privatversicherungen verhandeln sollte, ob und wie sie allenfalls Risiken für problematische Reisen zu tragen haben. Das ist nicht unsere Sache; das muss auf anderen Wegen geschehen. Aber die anderen Bemerkungen nehme ich mit.