Slongo Marianne · Ständerat · 2004-06-04
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-04
Wortprotokoll
Nach den interessanten Ausführungen unseres Kommissionspräsidenten kann ich mich kurz fassen.
Die Verantwortlichen des Eidgenössischen Finanzdepartementes wurden im Rechnungs- und Wahljahr 2003 stark gefordert. Wir anerkennen, dass beispielsweise im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 seitens des Bundesrates und des vorberatenden Spezialgremiums speziell auch die Finanzverwaltung grosse Zusatzleistungen erbrachte. Dafür danken wir.
2003 standen Budget und Rechung erstmals unter dem Regime der Schuldenbremse, nach der die Ausgaben grundsätzlich den Einnahmen folgen sollten. Wir wissen es: Unter Berücksichtigung der Konjunktur dürfte im Rechnungsjahr 2003 nur ein Defizit von rund 800 Millionen Franken resultieren. Ohne Korrekturen, bereits bei den Budgetberatungen 2003, wäre es zu einer Belastung des Ausgleichskontos gekommen. Die zuständigen Instanzen haben rechtzeitig gehandelt.
Leider müssen wir in der Staatsrechung 2003 trotz der im Budget 2003 um 1 Milliarde Franken nach unten korrigierten Einnahmen bei den Einnahmen nochmals einen kräftigen Einbruch zur Kenntnis nehmen. Deshalb ist auch das Defizit wesentlich grösser als budgetiert. Die Einnahmen sind um rund 3,7 Milliarden Franken hinter dem Budget zurückgeblieben.
Allein die Verrechnungssteuer verfehlte das Budget 2003 um fast 2,3 Milliarden Franken, die direkte Bundessteuer und die Stempelabgabe um je rund 700 Millionen Franken. Neben den Einnahmen aus den Stempelabgaben schwanken besonders die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer im Bereich der Aktiendividenden. Vergleichsweise stabiler entwickeln sich die Eingänge aus Obligationenzinsen. Auch die Mehrwertsteuer blieb aus konjunkturellen Gründen um rund eine halbe Milliarde Franken unter den Erwartungen.
Bereinigt um die ausserordentlichen Einnahmen aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien im Jahr 2002, haben die Einnahmen im Rechnungsjahr 2003 um 244 Millionen Franken abgenommen.
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Demgegenüber nahmen 2003 die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2002 um rund 1,14 Milliarden Franken oder um 1,5 Prozent ab. Seit 1960 ist es erst das vierte Mal, dass die Bundesausgaben unter dem Vorjahresniveau liegen. Die ausserordentlichen Ausgaben für die Expo und die Swissair im Jahr 2002 relativieren dieses Ergebnis allerdings sehr. Es kann zudem festgestellt werden, dass die Anteile Dritter, trotz Einnahmeneinbruch im Vorjahresvergleich, eine Zunahme verzeichneten - dies ist insbesondere auch für die Kantone wichtig -, während für den Schuldendienst knapp 400 Millionen Franken weniger als im Vorjahr ausgegeben worden sind. Die niedrigeren Passivzinsen sind im Wesentlichen auf die Tatsache zurückzuführen, dass im Jahr 2003 bestehende Anleihen aufgestockt worden sind.
Bevor ich einige Ausführungen zur Eidgenössischen Versicherungskasse machen werde, bitte ich Sie namens der Finanzkommission, bei den Gesamtabstimmungen die auf Seite 115 aufgeführte Rechnung 2003 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu genehmigen. Deren Reinertrag ist um 2,3 Millionen Franken höher als budgetiert und beträgt 247,8 Millionen Franken. Den Verantwortlichen dieses Regiebetriebes ist es gelungen, im Jahr 2003 rund 6 Millionen Franken weniger beim Personal- und Sachaufwand auszugeben, weshalb die geringeren Fiskaleinnahmen kompensiert werden konnten. Wie Sie wissen, wird seit dem 1. Februar dieses Jahres auf Alcopops eine Sondersteuer erhoben; vom Alkoholgesetz nicht betroffen sind Bier und Wein.
Nun komme ich zur Eidgenössischen Versicherungskasse, welche ebenfalls zum Finanzdepartement gehört. Auf Seite 112 der Botschaft zur Staatsrechnung 2003 finden wir den Bundesbeschluss I. Dort wird in Artikel 2 beantragt, die Rechnung der Pensions- und Einlegerkasse vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2003 zu genehmigen. Diese Versicherungskasse nimmt die Aufgaben der beruflichen Vorsorge für das Bundespersonal, die Regiebetriebe und die angeschlossenen Organisationen wahr. Die Pensionskasse ist eine Leistungsprimatkasse, wobei langfristig ein Deckungsgrad von zwei Dritteln angestrebt wird. Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung richten sich nach den Artikeln 47 und 48 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Mit dem Finanzkontrollbericht und mit dem Bericht der Kontrollstelle Ernst & Young empfehlen uns beide Revisionsinstanzen, den Zwischenabschluss und die Sonderrechnungen zu genehmigen.
Gerne äussere ich mich noch kurz zum Bundesbeschluss 5 über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2004, welchen Sie auf Seite 116 finden. Der zur Entlastung unterer Einkommensschichten zweckgebundene Mehrwertsteuerertrag von 5 Prozent soll weiterhin zur Mitfinanzierung der Verbilligung der Krankenkassenprämien durch den Bund eingesetzt werden. Dies soll bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Regelung in der neuen Finanzordnung, längstens bis zum 31. Dezember 2006, gelten.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, die Rechnungen und die Nachträge des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, der Versicherungskasse und schliesslich den Bundesbeschluss 5 über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer zu genehmigen.