Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-06-21
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-06-21
Wortprotokoll
Die Motion des Ständerates (Büttiker Rolf), die heute auf der Traktandenliste steht, hat eine Vorgeschichte, die ich Ihnen erläutern möchte; sonst können Sie nicht verstehen, warum die UREK das Anliegen von Ständerat Büttiker zwar unterstützt, die Motion aber gleichwohl ablehnt.
Herr Büttiker ortete in seiner Motion einen Grundkonflikt zwischen den Zielen der Raumplanungsgesetzgebung und denjenigen der Umweltschutzgesetzgebung. Auf der einen Seite verlange das Raumplanungsgesetz die Konzentration der Nutzungen, auf der anderen Seite verhindere aber das Umweltschutzgesetz diese Konzentration häufig. Als konkreten Konfliktfall führte Herr Büttiker ein gut für den Privatverkehr erschlossenes Gebiet im Autobahndreieck Gäu an, das wegen der Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung nicht weiterentwickelt werden könne. Mit seiner Motion will Herr Büttiker den Bundesrat beauftragen, die Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht zu beseitigen, weil es sonst immer wieder zu Zielkonflikten kommen könne. In seinen Ausführungen im Ständerat vom 10. März 1999 erläuterte Herr Büttiker auch, wie diese Zielkonflikte zu lösen seien: Das Umweltschutzgesetz bzw. die Luftreinhalte-Verordnung müssten geändert werden.
Der Bundesrat lehnte in seiner Stellungnahme vom 1. März 1999 die Motion Büttiker ab, beantragte aber, dass sie in ein Postulat umgewandelt werde. Der Bundesrat anerkannte, dass die gesetzlich vorgesehene enge Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz in der Praxis nicht immer reibungslos vor sich gehe. Der Bundesrat hielt aber auch fest, dass diese Probleme ihre Ursachen nicht in der Gesetzgebung hätten, dass vielmehr im Vollzug Handlungsbedarf bestehe.
Der Ständerat überwies am 10. März 1999 die Motion knapp mit 16 zu 14 Stimmen.
Die UREK Ihres Rates befasste sich am 17. August 1999 intensiv mit den Anliegen der Motion. Gleichzeitig mit der Motion Büttiker war auch die Parlamentarische Initiative Bosshard traktandiert, welche eine ähnliche Stossrichtung verfolgte. Herr Bosshard hielt fest, dass das Weiterbauen und Verdichten in den Zentren aus der Sicht der Volkswirtschaft sehr erwünscht sei, dass die Umweltschutzgesetzgebung die nötige Entwicklung aber behindere. Deshalb verlangte er mit seiner Parlamentarischen Initiative das Ausscheiden von so genannten Entwicklungszonen, für die die Umweltanforderungen zu reduzieren seien.
[PAGE 798] Bei den Diskussionen in der UREK waren auch der damalige Direktor des Bundesamtes für Raumplanung, Herr Widmer, und der Direktor des Buwal, Herr Roch, anwesend. Die Kommission und die Direktoren der beiden Bundesämter waren sich einig, dass es erstens sinnvoll ist, in den Zentren zu verdichten, und dass es zweitens bei der Umsetzung der Raumplanungsgesetzgebung und der Umweltschutzgesetzgebung tatsächlich zu Problemen kommen kann.
Die Kommission erachtete es aber nicht als sinnvoll, die Umweltanforderungen und im Speziellen die Grenzwerte der Luftreinhalte- und der Lärmschutzverordnung zu reduzieren. Daher beschloss die Kommission, eine Kommissionsmotion mit dem Titel "Umweltgerechte Innenstadtförderung" auszuarbeiten, welche die Anliegen der besseren Koordination zwischen Raumplanungsgesetz und Umweltschutzgesetz im Vollzug aufnehmen sollte. Dies waren ja die Hauptforderungen der Parlamentarischen Initiative Bosshard und der Motion Büttiker. Gleichzeitig beschloss die Kommission, die Motion Büttiker zu sistieren, bis die Kommissionsmotion vorliegen würde.
Im Anschluss an die UREK-Sitzung vom 17. August wurde dann die Kommissionsmotion 99.3574 ausgearbeitet. Sie verlangt, dass der Bundesrat alle Massnahmen trifft bzw. vorschlägt, um zu erreichen, dass die raumplanerisch erwünschte Entwicklung von städtischen Zentren und Agglomerationen verwirklicht werden kann. Die Kommissionsmotion wurde in der UREK am 23. November 1999 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat erklärte sich am 1. März 2000 bereit, die Motion entgegenzunehmen, und der Nationalrat überwies sie am 24. März 2000 diskussionslos. Als Folge dieser Überweisung nahm die UREK am 17. April 2000 die Beratung der Motion des Ständerates (Büttiker) wieder auf, die heute auf der Traktandenliste steht. Sie war der Meinung, dass die Stossrichtung der Motion richtig, dass sie aber mit der überwiesenen Kommissionsmotion "Umweltgerechte Innenstadtförderung" abgedeckt sei.
Die Kommission war sich aber auch einig, dass die Umweltgrenzwerte - wie z. B. in der Luftreinhalte-Verordnung - nicht reduziert werden sollten, wie das Herr Büttiker vorschlug. Es wurde einerseits festgehalten, dass es umweltpolitisch nicht zu verantworten wäre, die Grenzwerte nach unten zu korrigieren, weil die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung bei weitem noch nicht erreicht sind. Andererseits wurde auch die Rechtssicherheit angeführt. Viele Ortsplanungen wurden an die Lärmschutzverordnung und an die Luftreinhalte-Verordnung angepasst. Es wurden Pläne für Massnahmen zur Zielerreichung festgelegt. Auch Investoren und Bauherren mussten teure Arbeiten an ihren Gebäuden vornehmen. Wenn wir nun das ganze System nach unten anpassen und die Grenzwerte herabsetzen, würde eine Rechtsungleichheit geschaffen, die der Kommissionsmehrheit problematisch schien.
Es wurde weiter festgehalten, dass der Ständerat in seiner Beratung viel zu wenig über die Konsequenzen der Motion für die Kantone und Gemeinden gesprochen habe. In der Kommission selber wurde kein Antrag gestellt, die Motion zu überweisen. Die Kommission lehnte die Motion des Ständerates (Büttiker) mit 9 zu 7 Stimmen ab.