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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-07

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat dem Parlament die Erteilung der Gewährleistung beantragt. Das tun auch die Kommissionen beider Räte. Die ständerätliche Kommission hat einen schriftlichen, im Bundesblatt zu veröffentlichenden Bericht verabschiedet, in welchem explizit zum Ausdruck gebracht wird, dass das Majorzsystem für kantonale Parlamentswahlen als bundesrechtskonform erachtet wird. Ich betrachte das als eine gute Lösung. Ein solcher Kommissionsbericht ist an sich unüblich, aber ich sehe auch die Differenz, die hier durch eine Erklärung in der Botschaft entstanden ist, die eigentlich nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, weil es eine recht politische Betrachtung ist. Ich kann das umso eher sagen, als ich im Gegensatz zu Herrn Leuenberger den Kanton Graubünden gut kenne. Ich würde gerne in den Kanton Graubünden siedeln, trotz des Majorzsystems. Ich würde mich nicht einmal für das Proporzsystem einsetzen - das gilt auch für den Kanton Appenzell Innerrhoden. Ich bin froh, dass diese Frage geklärt ist und auch gesagt ist, es sei der Wille des Gesetzgebers, dass der Majorz bei kantonalen Verfassungen möglich ist, wenn die Kantone das wollen. Über politische Fragen haben wir uns ja nicht zu äussern. Ich begrüsse dieses Verfahren, und ich bedauere diesen Wirbel, der hier durch eine an sich nicht unbedingt notwendige Bemerkung entstanden ist.