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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-06-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-21

Wortprotokoll

Zur Motion des Ständerates (Büttiker) ist Folgendes zu sagen: Der Bundesrat soll beauftragt werden, Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht zu beseitigen. Die Widersprüche bestehen darin, dass in luftbelasteten Gebieten raumplanerisch zwar erwünschte Nutzungen, also Konzentrationen von Industriegebieten, nicht möglich sind, weil das Umweltrecht eine Senkung der Luftbelastung fordert und demzufolge keine zusätzliche Belastung der Luft zulässt. Damit können auch gewisse Bauvorhaben nicht bewilligt werden. Es ist durchaus erwünscht, wenn in solchen Gebieten eben auch konzentriert gebaut werden darf. Es ist wünschenswert, dass man dort bei der Interessenabwägung in Kauf nimmt, dass Überschreitungen der Luftgrenzwerte in einem bestimmten Ausmass vorkommen. Andererseits würde man den raumplanerisch erwünschten Forderungen entgegenkommen und die Realisierung solcher Bauten zulassen.

Die Mehrheit der UREK beantragt - im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates -, diese Motion abzulehnen. Eine Minderheit möchte Ihnen beliebt machen, bei der Motionsform zu bleiben, sich hier also dem Ständerat anzuschliessen.

Der Bundesrat erwähnt in seiner Stellungnahme, dass er für das Anliegen zwar Verständnis habe und die Befürchtungen des Motionärs insofern auch teile. Er findet dann aber doch, dass es keine neue Rechtsgrundlage brauche, um den erwünschten Wirkungen raumplanerisch und umweltschutzmässig entgegenzukommen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Problematik nicht in der Gesetzgebung liegt, sondern im Interessenkonflikt zwischen diesen beiden Zielen. Darum beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Im Namen der Minderheit der Kommission bitte ich Sie aber, dem Ständerat zu folgen und bei der Motionsform zu bleiben. Damit können wir diesem Planungsproblem auf den Grund gehen und hier in Zukunft eine Lösung finden, die diesen Interessenausgleich gewährleistet und die durchaus erwünschten Forderungen sowohl der Raumplanung wie auch des Umweltschutzes befriedigt.