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Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-06-08

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-06-08

Wortprotokoll

Zuerst ist bei der Frage der Finanzmarktaufsicht (Finma) daran zu erinnern, dass die Arbeiten mit einem Gutachten der Kommission Zimmerli begonnen haben, welches eine unabhängige Stelle als Finma im Sinne einer Aktiengesellschaft, eine zweistufige Stelle mit einer Art Verwaltungsrat und einer operativen Geschäftsleitung, vorgeschlagen hat. In die Geschäftsleitung sollten in einem ersten Schritt die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen integriert werden.

Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung im Herbst 2003 gaben zum Teil kontroverse Meinungen wieder. Es wurde daher beschlossen, beim Projekt etwas Tempo wegzunehmen. Trotzdem ist geplant, vor Ende dieses Jahres ein fertiges Projekt zu präsentieren. Dieses Projekt bedarf bezüglich verschiedener Themen noch heute einiger Prüfungen. Beim Thema Sanktionsnormen beispielsweise muss auch die Teilrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden, zumal insbesondere die Bussen erheblich verschärft werden sollen. Folglich kann in Bezug auf die Finma analog gehandelt werden.

Weiter gehen aus dem Gutachten der Expertenkommission von Professor Jürg Brühwiler Erkenntnisse und auch zahlreiche Empfehlungen hervor, insbesondere zur Abgrenzung zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und dem Bundesamt für Privatversicherungen; diese Elemente müssen auch noch vertieft werden. Schliesslich ist zu überprüfen, ob die Arbeit der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei effizienter wird, falls man sie in die Finma integriert. Zusammenfassend kann daraus die Folgerung gezogen werden, dass die vertiefte Prüfung dieser Fragen dazu führt, dass bei dieser Vorlage etwas weniger Schritttempo eingesetzt wird, dass es aber - wie bereits gemeldet - doch darum geht, bis Ende dieses Jahres eine Vorlage zu haben.

Was die Publica anbetrifft, möchte ich daran erinnern, dass der Bundesrat am Datum für die Migration von der Pensionskasse des Bundes zur Publica vom 1. Juni letzten Jahres festgehalten hat. Trotz des aufgrund von Anlageverlusten massiv angestiegenen Fehlbetrages hat der Bundesrat nach sorgfältiger Abwägung rechtlicher, technischer, finanzieller Aspekte an diesem Migrationszeitpunkt festgehalten. Bei der Genehmigung der Eröffnungsbilanz der Publica am 19. Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundesrat gegenüber den Anträgen der Kassenkommission der Publica verschiedene Korrekturen vorgenommen. Aufgrund eines Zweitgutachtens genehmigte er keine Rückstellungen für geschlossene Aktienbesitzbestände. Die anderen Rückstellungen genehmigte der Bundesrat grundsätzlich, kürzte sie aber gestützt auf das erwähnte Zweitgutachten und gewährte statt einer Rückstellung eine Garantie für den Fall, dass die befürchteten Risiken tatsächlich eintreten.

Gegenwärtig wird im Rahmen des Projektes "Konsolidierung Publica/BV plus" - das ist dann auch die Antwort auf die Frage, die gestellt wurde - das Zusammenspiel zwischen der Publica und dem Arbeitgeber Bundesverwaltung umfassend untersucht. Ein erster Bericht des Projektteams wurde kürzlich abgegeben. Die Publica und das EPA werden nun rasch darin vorgeschlagene Massnahmen auf ihre Realisierbarkeit überprüfen und einen Zeitplan für ihre Umsetzung festlegen.