Bieri Peter · Ständerat · 2004-06-08
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-08
Wortprotokoll
Es sind zwei Gedanken zum Eintreten auf dieses Geschäft anzubringen: erstens die Frage der Form des Vorgehens und zweitens die Frage der Inhalte.
Eigentlich müsste die Frage der Inhalte im Vordergrund stehen. Wenn ich jedoch auf meine Vorrednerin und meinen Vorredner und auf die Debatte im Erstrat zurückblicke und mich an unsere eigene Kommissionsarbeit erinnere, so komme ich nicht umhin, festzustellen, dass zuweilen die Frage des methodischen Vorgehens weit mehr als anderes zu Diskussionen, Kritik und Irritationen Anlass gab. Diese Kritik fällt hingegen auf das Parlament selbst zurück: Es hat mit dem neuen Parlamentsgesetz in den Artikeln 146 und 147 Voraussetzungen geschaffen, die zwar eine Mitgestaltung der Legislaturplanung ermöglichen, aber gleichzeitig der Gefahr der Vermischung von Exekutiv- und Legislativaufgaben Vorschub geleistet haben.
Unser Regierungssystem mit der Einbindung aller grossen Parteien in die Exekutive führt dazu, dass die Form des klassischen Regierungsprogramms, welches die Exekutive vorstellt, nicht den gleichen Stellenwert und die gleiche Wirkung hat wie in einem System mit einer Parlamentsmehrheit, welche dann auch die Regierung stellt. Eine gewisse Konfusion ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der hier zu behandelnde Bundesbeschluss in seiner Formulierung sehr allgemein gefasst daherkommt, was meinen geschätzten Kollegen Thomas Pfisterer veranlasste, zu vermerken, es seien hier bloss einige Grundsätze der Bundesverfassung wiedergegeben worden. So Unrecht hat er nicht, attestiert er doch damit immerhin, dass die Legislaturziele verfassungskonform sind.
Wenn nun in der Folge primär um diese allgemeinen Formulierungen gefeilscht worden ist, so laufen wir Gefahr, zu vergessen, dass hinter diesen wenig verbindlichen Aussagen die Willenskundgebungen des Bundesrates liegen, welche Richtliniengeschäfte er im Verlauf der nächsten Legislatur dem Parlament unterbreiten will. Die Richtlinien geben gemäss Artikel 146 des Parlamentsgesetzes nicht nur "die politischen Leitlinien und die wichtigsten Ziele für die neue Legislaturperiode" vor, sie müssen gemäss Absatz 4 auch "einen Überblick über die in der neuen Legislaturperiode geplanten Vorlagen, über die bedeutendsten Geschäfte" enthalten, die in die Entscheidzuständigkeit des Bundesrates fallen. Würden wir in der nun folgenden Debatte das Schwergewicht unserer Arbeit weniger auf die Ausgestaltung einiger schön klingender Formulierungen legen und uns dafür auf die eigentlichen geplanten Richtliniengeschäfte konzentrieren, so hätte diese Legislaturplanung in der öffentlichen Wahrnehmung vielleicht auch eine etwas verbindlichere Form.
Ich habe, wie Frau Kollegin Forster, bereits vor vier Jahren in der Legislaturplanungskommission mitgearbeitet und das damalige System miterlebt. Wir waren damals mit dem System des Bundesbeschlusses und der von uns ausgearbeiteten Richtlinienmotionen auch nicht sehr zufrieden. Dem alten System ist immerhin zugute zu halten, dass es besser zwischen den Absichten des Bundesrates und denjenigen des Parlamentes zu unterscheiden vermochte. Dem alten System hing jedoch der Makel an, dass die Richtlinienmotionen der Legislative neben dem Legislaturprogramm der Exekutive eine geringe Wirkung hatten.
Mit dem neuen System wird zwar das Parlament intensiver in die Planungsentscheidfindung eingebunden. Die nun vorliegenden Ergebnisse aus dem Erstrat und unserer vorberatenden Kommission zeigen allerdings, dass mit Ausnahme gewisser Anträge, z. B. zum Sprachengesetz, zum Natur- und Heimatschutzgesetz und zum Tourismusgesetz, kaum handfeste Schwergewichtsverlagerungen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf stattfinden. Es werden gewisse Nuancen gesetzt, aber ich glaube kaum, dass der Bundesrat nach Ende der Beratungen dieses Geschäftes völlig andere Schwergewichte legen wird respektive legen muss.
Ich betrachte diese Debatte um die Legislaturziele als eine Art nüchterne Auslegeordnung, was zu tun und was in etwa zu lassen ist. In dem Sinne ist dieses Geschäft mit der notwendigen Gelassenheit anzugehen. Es ist weder als politisches Credo irgendwelcher parteipolitischer Ideologieumsetzung zu betrachten, noch ist es resignierend als schöngeistige staatspolitische Leerlaufübung abzuqualifizieren. Hingegen ist zu vermerken, dass die Legislaturplanung dann einen vermehrten Stellenwert erhalten könnte, wenn die sich in der Regierung befindenden Parteien sich im Parlament darauf einigen könnten, die in der Legislaturplanung gesteckten Ziele in gewissen Weise auch gemeinsam umzusetzen.
Zum Inhalt der Legislaturplanung: Der Bundesrat schlägt uns zweifellos bei denjenigen Politikbereichen Zielsetzungen vor, wo Handlungsbedarf als wichtig erkannt wird. Offen bleibt die Frage, ob wir diese Einsichten teilen und ob nicht allenfalls Dinge unbeachtet oder unerkannt bleiben, die uns über kurz oder lang intensiv beschäftigen könnten. Es versteht sich von selbst, dass jeder dank seiner Herkunft und seiner privaten und beruflichen Umstände seine eigenen Schwergewichte einbringen möchte. [PAGE 287]
Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er die Vermehrung des Wohlstandes gleichzeitig mit der Sicherung der Nachhaltigkeit nennt. Dies scheint mir umso wichtiger, als in der öffentlichen Wahrnehmung die Thematik der Nachhaltigkeit mit Ausnahme vielleicht der ganzen Klimaproblematik in der letzten Zeit eher in den Hintergrund gerückt ist. Es kann und darf nicht sein, dass wirtschaftliches Wachstum auf Kosten der Nachhaltigkeit und der Umwelt erfolgt. Beides muss nebeneinander seinen Platz finden. Ich denke insbesondere an die umsichtige Nutzung des knappen Gutes Boden, die Förderung der erneuerbaren Energien bzw. des sparsamen Umgangs mit den nichterneuerbaren Energien. Nachhaltig ist auch ein Land, das Voraussetzungen schafft, dass unsere Landschaften besiedelt, gepflegt und erhalten bleiben und nicht, wie es so genannte selbst ernannte Think Tanks wünschen, dem Schicksal überlassen werden, bloss weil dort offenbar kein wirtschaftlicher Mehrwert erwirtschaftet werden kann.
Ein wichtiges Anliegen, für das ich mich in der Kommission verstärkt einbrachte, waren die Fragen des Zusammenlebens in diesem Land. Ich werde als Sprecher von Mehr- oder Minderheiten auch in der Detailberatung bei einigen Zielen Anliegen aufnehmen, die mir besonders wichtig erscheinen. Die Förderung und Unterstützung der Familien, das Zusammenleben älterer und jüngerer Menschen sowie die staatliche Mitwirkung bei der Integration ausländischer Menschen sind für mich Anliegen, die nicht mit irgendeinem einzigen Richtliniengeschäft angegangen werden können - das ist zuzugeben -, die aber immer wieder unsere politische Aufmerksamkeit in verschiedenen Geschäften benötigen. Für deren Realisierung braucht es vielfach nicht Geld, das ohnehin knapp oder nicht vorhanden ist, dafür umso mehr guten Willen und eine dazu notwendige Offenheit und Bereitschaft.
Ich bin froh, dass unsere Kommission diese nicht ganz einfache und teils etwas mehr von Ernüchterung als von Euphorie begleitete Arbeit ohne Rückweisungs-, Nichteintretens- oder andere Anträge bzw. parlamentarische "Turnübungen" erledigt hat - dies im Wissen, dass die Schweiz mit den Legislaturzielen nicht neu erfunden wird. Wichtiger ist es, dass das Land in eine sinnvolle Richtung weiterentwickelt wird. Es ändert sich auch nicht sehr viel daran, ob wir nun den Bundesbeschluss mit Artikel 11 zur Kenntnis nehmen oder ob wir diesen Artikel, wie es die Kommission des Nationalrates zuerst vorgeschlagen hatte, streichen, womit der Bundesbeschluss verpflichtender, gleichzeitig aber auch unflexibler würde.
Die Bundeskanzlerin hat in der Kommission dargelegt, dass die Ziele für den Bundesrat verbindlich sind, dass hingegen bei der Umsetzung der Richtliniengeschäfte die notwendige Bewegungsfreiheit vorhanden sein müsse, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erforderlich machen würden. Dem kann zugestimmt werden, zumal es ohnehin während der Legislatur entscheidender sein wird, ob Bundesrat und Parlament willens und fähig sind, diese allgemein anerkannten Ziele im Sinne der drei eingangs genannten Leitlinien auch umzusetzen.