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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-06-08

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-08

Wortprotokoll

Können wir unsere Probleme noch lösen? Ist die Schweiz zukunftsfähig, oder blockieren wir uns gegenseitig? Diese Fragen haben sich mir mindestens gestern Abend, aber auch heute Morgen in der Kommissionssitzung gestellt. Die Problematik hat uns der Nationalrat gestern vorgeführt. In Einzelfragen mit wechselnden, stark parteipolitisch geprägten Mehrheiten können wir noch entscheiden. Gesamthaft aber finden wir uns gelegentlich nur noch in einem Nein zusammen.

Der Sinn der Legislaturplanung ist bei uns ja anders als anderswo. Es geht nicht um einen Wunschkatalog, einen Koalitionsvertrag, aber auch nicht um die bisherige einseitig erstellte Liste, die das Parlament zur Kenntnis nahm und auf welche sie dann mit besonderen Motionen antwortete. Das Legislaturplanungsinstrument sollte doch die Grundlage für den helvetisch komplizierten Prozess der Problemlösung und Konsensbildung sein. In unserem Land haben wir besondere Schwierigkeiten; wir haben verschiedenste Mitspieler - Bundesrat, Bundesversammlung, Volk usw. -, die unabhängig voneinander operieren. Es ist immer wieder ein Kunststück, einen Konsens aufzubauen. Die Legislaturplanung soll in diesem schwierigen Prozess die Konsensbildung und die Problemlösung erleichtern. Sie soll spätere Gesetzgebung erleichtern, sie soll teilweise Einigungen vorwegnehmen, sie soll Argumente für die spätere Diskussion liefern, den Kontrollprozess von Parlament und GPK erleichtern. Das soll sie leisten.

Das gelingt nur in einem "Pingpongverfahren"; Herr Lauri hat von einem dialogischen Verfahren gesprochen. Da muss ich schon sagen: Da haben es einige Kantone weiter gebracht als der Bund. Es gibt bessere Modelle als das des Bundes. Das Pingpongmodell hat bei uns nicht funktioniert. Wir können nicht so vorgehen wie bei einem Gesetzgebungsprozess, sondern es braucht vermutlich Vorgaben des Bundesrates, provisorische Beschlüsse des Parlamentes, wieder eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesamten, dann wieder eine Rückverschiebung an das Parlament mit entsprechenden Gesprächsrunden in den Kommissionen. Es ist auch klar, dass man das nicht in einer Session bewältigen kann.

Wir haben also dieses Mal ein Experiment gewagt und haben das Ziel nicht vollumfänglich erreicht. Es gibt Probleme bei den Vorgaben des Bundesrates, bei den Beiträgen des Parlamentes und vor allem beim gegenseitigen Verfahren.

Wie sollen wir nun auf diese Mängel reagieren: konstruktiv oder mit einer Verweigerungshaltung? Das ist im Moment die entscheidende Problematik. Es geht nicht mehr so sehr um einzelne Inhalte, sondern es geht wirklich um ein institutionelles Problem der Glaubwürdigkeit.

Ich möchte Sie bitten, diese Perspektive in Ihre Beurteilung einzubeziehen. Das würde heissen, so meine ich, den Anwendungsfall 2003-2007 möglichst gut durchzuziehen. Das heisst dann aber auch, dass man darüber hinaus Verbesserungen für die nächste Legislaturplanung sucht.

Aber jetzt mit einer generellen Verweigerungshaltung zu reagieren widerspricht nach meinem Verständnis unserer politischen Kultur und entspricht genau nicht dem Sinn des Gesetzes, das wir mitgetragen haben - die meisten von uns waren dabei, wir haben dieses Gesetz mitgetragen. Wer jetzt verweigert, weicht der Verantwortung aus; das muss ich deutlich sagen. Und das Ganze auf eine parteipolitische Auseinandersetzung zu reduzieren ist mindestens in diesem Rat nicht üblich.

Ich bitte Sie sehr dringend - auch wenn es selbstverständlich sachliche Differenzen geben mag -, das Ganze institutionell mitzutragen und nicht in einer Blockierungspolitik enden zu lassen. Es geht doch ein Stück weit um die Zukunft und die Glaubwürdigkeit unseres parlamentarischen Prozesses.