Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-06-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-08
Wortprotokoll
Wenn ich mich als Nichtmitglied der Kommission in dieser Eintretensdebatte äussere, so deswegen, weil ich der Meinung bin, dass wir - also beide Kammern des Parlamentes - uns ernsthaft die Frage stellen müssen, ob das von uns gewählte Verfahren, also die formelle Seite der Behandlung dieser Legislaturplanung, richtig sei. Frau Forster hat das schon angetönt, und jetzt Kollege Berset auch wieder. Ich möchte in dieser Richtung noch etwas nachdoppeln.
Das ist etwas, mit dem sich das Parlament beschäftigen muss; der Bundesrat trägt hier keine Verantwortung. Der neue Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung ist aufgrund von Anträgen der Staatspolitischen Kommission aufgenommen worden. Der ist in Ordnung. Das Parlament selbst hat nun diesen Verfassungsgrundsatz im Parlamentsgesetz konkretisiert. Aber nach der ersten Übung, die wir jetzt durchführen, müssen wir uns ernsthaft die Frage stellen, ob wir hier die richtige Entscheidung getroffen haben. Das ist der Grund, weshalb ich mich äussere.
Wenn man - was ich hoffe - diese Gedanken im Nachgang zu dieser Debatte anstellt, dann muss man gewisse Gesichtspunkte streifen, gewisse Aspekte würdigen, um dann Lösungen zu finden. Auszugehen ist von der Tatsache, dass politische Planung an sich eine heikle Sache, eine sehr komplexe Angelegenheit ist. Um Ihnen zu sagen, wie komplex das ist, zitiere ich aus dem Kommentar zur Bundesverfassung eine Stelle, die von Christoph Lanz und Philippe Mastronardi stammt: "Politische Planung kann als eine Methode politischer Problemlösung beschrieben werden, welche gesellschaftliche Situationen verändern soll, indem sie aufgrund systematischer Analyse der Bedingungen eine integrierende Gesamtschau künftiger Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten anstrebt, um rationales Entscheiden zu fördern." Das trifft natürlich zu. Aber wenn Sie diese Definition umsetzen wollen, dann sehen Sie, wie komplex politische Planung in Tat und Wahrheit ist.
Es kommt noch eine weitere Frage hinzu. Dass die politische Planung nötig ist, ist unbestritten; es stellt sich dann aber die Frage der Wirksamkeit. Diese stellt sich insbesondere in unserem politischen System mit der direkten Demokratie, beispielsweise mit dem Initiativrecht, mit den Rechten der Parlamentarier wie dem Recht, Motionen einzureichen usw.
Es ist auch ein nächster Gesichtspunkt zu würdigen: Wer soll eigentlich die politische Planung betreiben, wer ist dazu aufgerufen? Persönlich bin ich der Meinung, das sei primär die Sache der Exekutive. Selbstverständlich soll das Parlament miteinbezogen sein. Aber ich bin der Auffassung, dass sich der Miteinbezug des Parlamentes eigentlich darauf beschränken sollte, zu kommentieren, Schwerpunkte zu setzen, Richtungen anzugeben. Deshalb bin ich der Auffassung, dass das vorherige System gar nicht so schlecht war. Ich war vor vier Jahren auch Mitglied der Legislaturplanungskommission, Frau Forster. Aber diese Arbeit hat mich derart nicht befriedigt, dass ich dieses Mal gerne darauf verzichtet habe. Ich stelle fest, dass sich diesbezüglich nicht viel verändert hat.
Ich komme auf das Parlamentsgesetz zurück. Ich glaube, die Lösung, die wir in den Artikeln 146 und 147 in Verbindung mit Artikel 28 haben, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Warum diese Schlussfolgerung? Der Bundesbeschluss erscheint mir als eine falsche Lösung, weil wir, das Parlament, damit - zumindest was die Zielsetzungen anbelangt, nicht die Gesetzgebungsliste - eine Verantwortung für etwas übernehmen, das wir so schwerlich beeinflussen können.
Ein weiterer Gesichtspunkt: Ich bin auch der Meinung, dass die Bundesversammlung für eine formelle Genehmigung im Sinne eines einfachen Bundesbeschlusses nicht der richtige Ort ist. Wir übernehmen die Verantwortung und die Kompetenzen wohl kongruent, aber es stellt sich wirklich die Frage, ob das Parlament der richtige Ort ist.
Und das Letzte: Mit dieser Genehmigung übernehmen wir auch Verantwortung. Es geschieht eine Art Selbstbindung, und man muss sich als Parlamentarierin oder Parlamentarier ernsthaft überlegen, ob das im Spiel der Gewalten richtig sei. Sie hören den Tenor, und er wird unterstützt durch den Bericht selber. Der Bundesrat schreibt auf Seite 4, die Legislaturplanung sei ein Orientierungsrahmen für Bundesrat und Parlament. Wenn man dann weiterliest, wird auf Seite 5 erklärt: "Der Bundesrat wird in der neuen Legislatur parlamentarische Vorstösse noch eingehender danach beurteilen, ob sie mit dem Inhalt der Legislaturplanung übereinstimmen. Wo dies nicht der Fall ist, wird seine Haltung in der Regel ablehnend sein, und bei bereits überwiesenen Vorstössen wird er Abschreibung beantragen."
Ich muss Ihnen sagen: Das haben wir uns mit dem Parlamentsgesetz und diesen Vorgaben selber eingebrockt. Das betrifft nicht den Bundesrat, Herr Bundespräsident; das [PAGE 290] richtet sich an uns selbst! Aber ich muss Ihnen sagen: Ich habe keine Freude daran, und Sie können zur Kenntnis nehmen, dass ich mich für meinen Teil nicht so einbinden lassen werde. Aber damit dieses Nichteinbinden korrekt wird, müssten wir uns meines Erachtens die Frage stellen, ob wir nicht eine Revision des Parlamentsgesetzes an die Hand nehmen müssten. Vielleicht wäre es eine Aufgabe dieser Legislaturplanungskommission oder vielleicht der beiden Büros, sich darüber Gedanken zu machen; ich möchte das hier einfach deponieren. Das ist eine rein formelle Betrachtungsweise; ich habe mich damit nicht zum Inhalt, sondern zur Rolle des Parlamentes in dieser Planung geäussert.