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Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-06-10

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Als Nichtmitglied der Kommission, aber als ehemaliges GPK-Mitglied und Mitglied der PUK PKB, welche die Pensionskasse des Bundes untersuchte, möchte ich zu den Anträgen des Bundesrates und der Kommission etwas sagen.

Sowohl beim Antrag der Mehrheit als auch bei jenem der Minderheit bzw. des Bundesrates stört mich das Wort "konsolidieren". Konsolidieren heisst, etwas Bestehendes zu sichern. Aber wir haben im Geschäftsbericht des Bundesrates gelesen: "Mit der Migration anerkannte der Bund, dass der Fehlbetrag von rund 12 Milliarden Franken - einschliesslich der Anlageverluste von 5 Milliarden Franken - zu einer Fehlbetragsschuld wurde."

Da frage ich Herrn Bundesrat Merz, was es da zu konsolidieren gibt. Für mich ist die Pensionskasse der Bundesbeamten ein Sanierungsfall! Bei aller Objektivität: Da müsste man nicht "konsolidieren" schreiben, da müsste man von "Sanierung" sprechen - bei einem Deckungsgrad von etwa 42 Prozent.

Hier muss ich als Stiftungsratspräsident einer Pensionskasse sagen: Wenn in der Privatwirtschaft jemand mit einem solchen Deckungsgrad daherkäme, wäre das einen Artikel in der Sonntagspresse wert. Zudem - und das ist viel wichtiger -: Bei Arbeitern und Angestellten, Herr Béguelin, die unter dem Regime einer solchen Pensionskasse leben, kommt die Aufsicht und verlangt innert kürzester Frist Sanierungsmassnahmen! Das bedeutet: Lohnprozente, Sanierungsbeiträge, null Verzinsung im überobligatorischen Bereich. All dies haben wir zuhauf gehabt, und neu werden diese Menschen gemäss Differenzbereinigung im Geschäft 03.060 dann auch noch eine beschränkte Mindestverzinsung in Kauf nehmen müssen, wie wir das beschlossen haben. Diese Leute sind allein; denen hilft niemand. Sie müssen sich selber aus dem "Dreck" ziehen, und von ihnen werden überaus harte Sanierungsopfer verlangt - das kann ich Ihnen sagen -, meistens in Form von Lohnprozenten oder Nullverzinsung im überobligatorischen Bereich.

Hier also von Konsolidierung zu sprechen, halte ich für objektiv falsch.

Zum zweiten Element, dem Leistungs- und Beitragsprimat: Im Geschäftsbericht des Bundesrates steht auf Seite 42: "Weiter hat der Bundesrat am 5. Dezember 2003 den Bericht einer vom zuständigen Departement eingesetzten Arbeitsgruppe zum Beitragsprimat zur Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten." Ich meine, wenn der Bundesrat jetzt eine Vernehmlassungsvorlage für den Umstieg auf das Beitragsprimat vorbereitet, ist es richtig, Herr Bundesrat, wenn Sie das in die Legislaturplanung 2003-2007 aufnehmen.

Ich möchte zu Herrn Béguelin noch sagen: Bei der Pensionskassendiskussion ist immer sehr stark von Transparenz die Rede gewesen. Ich möchte Sie persönlich fragen: Wo ist mehr Transparenz, beim Leistungsprimat oder beim Beitragsprimat? Beim Beitragsprimat haben Sie den Sparprozess im Alter einfach, klar und transparent. Der Versicherte kann die Berechnung des Betrags nachvollziehen; das ist beim Leistungsprimat nicht möglich. Die Verzinsung der Sparkonten kann bei den Aktivversicherten aufgrund der Kapitalerträge jedes Jahr neu festgelegt werden. Beim Leistungsprimat haben Sie einen fixen, starren Satz, unabhängig vom Markt, in der Regel 4 Prozent. Der Umwandlungssatz Kapital-Rente kann ebenfalls den veränderten Gegebenheiten angepasst werden. Die aktiven Versicherten tragen das Zinsrisiko. Das ist auch richtig, wenn wir heute den Anlagemarkt anschauen. Die Austrittsleistung entspricht dem vorhandenen Sparkapital, sie ist somit leicht nachvollziehbar und ebenfalls transparent. Wir haben auch eine einfachere Abwicklung der Fusionen und Teilliquidationen. Wenn Sie im Leistungsprimat eine Teilliquidation durchführen müssen, Herr Béguelin, ist das eine Übung, für die Sie einen ETH-Professor in Mathematik beiziehen müssen. Beim Beitragsprimat ist das hingegen viel einfacher. Die Kosten sind weniger abhängig von der veränderten Struktur, Stichwort Demographie. Die Kosten sind auch einfacher budgetierbar. Und was auch noch wichtig ist: Die technische Verwaltung ist beim Beitragsprimat viel einfacher; das haben wir hier drin auch zu berücksichtigen. Scheidung, Wohneigentumsförderung oder Teilzeitbeschäftigung können Sie beim Beitragsprimat viel besser abrechnen als beim Leistungsprimat.

Ich sage Ihnen: Das Leistungsprimat ist die Versicherungslösung von gestern, und das Beitragsprimat ist die Lösung der Zukunft. Wenn Sie die Statistik anschauen, sehen Sie, dass der Trend ganz klar Richtung Beitragsprimat geht. Wenn wir so weitermachen, haben wir zuletzt die staatlichen Pensionskassen im Leistungsprimat und die privaten Pensionskassen im Beitragsprimat. Ob das in politischer Hinsicht für die Zukunft gut ist, muss ich bezweifeln. Der Bundesrat - Herr Lauri hat es angetönt - hat es nun in der Hand. Es wird ja von den bundesnahen Betrieben auch noch Nachschussgeld gefordert. Nachschussgeld in Milliardenhöhe zu fordern und gleichzeitig am Leistungsprimat festzuhalten - das wird in politischer Hinsicht dem Fass den Boden ausschlagen.

Zwar habe ich auch Mühe, der Mehrheit zuzustimmen - wegen dem Wort "konsolidieren", das hier nicht hineinpasst -, aber ich möchte keinen anderen Antrag stellen, sondern Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.