Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-06-10
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Ich bin froh, wenn wir diese personalrelevante Diskussion sehr sorgfältig führen. Ich bin Herrn Bundesrat Merz insbesondere dankbar, dass er in seiner Einleitung auch darauf hingewiesen hat, dass bei [PAGE 324] solchen grundlegenden Wechseln, wie sie da im Gange sind, eben doch Umsicht und Sorgfalt erforderlich sind. Wichtig ist mir Folgendes - und ich bitte den Bundesrat, das nochmals auszuführen -: Ein Teil der Fehlbeträge bei diesen öffentlichen Pensionskassen rührt doch daher, dass die Arbeitgeber seinerzeit nicht ihre vollen Arbeitgeberleistungen einbezahlt haben. Das waren jeweils politische Entscheidungen, und im alten Pensionskassenrecht des Bundes gab es ja eine Regelung, die nicht einen hundertprozentigen Deckungsgrad anstrebte. Es ist immer nützlich, sich diese Fakten in Erinnerung zu rufen.
Ich darf mich daran erinnern, dass in meiner allerersten Ständeratswoche, damals im Dezember 1999, hier die Primatumstellung für die Bundespensionskasse zur Diskussion stand. Ich habe damals davor gewarnt, das mit einer gesetzlichen Regelung zu tun. Ich habe damals dafür plädiert, solche Dinge sozialpartnerschaftlich anzugehen. Die Mehrheit hat damals beschlossen, das im Gesetz zu verankern, sodass es eigentlich absolut überflüssig ist, das hier für die Bundespensionskasse noch einmal festzuhalten. Diese Primatumstellung ist nämlich seit 1999 gesetzlich geregelt.
Zur Primatumstellung will ich hier gerne Folgendes sagen - auch wegen der grossen Zahl von Betroffenen, da sind Erklärungen ex cathedra gelegentlich auch nötig -: Sowohl die Kommissionsmehrheit wie auch andere, die diesen Primatwechsel so stark befürworten, müssen den Versicherten möglichst schnell, möglichst klar und möglichst exakt sagen, was das bedeutet. Ich frage etwas provokativ: Ist denn ein gigantischer Leistungsabbau geplant? Ich unterstelle das niemandem. Ich gehe indessen davon aus, ohne Professor der Mathematik zu sein, dass ein in eine Pensionskasse eingespiesener Franken als Output - ob im Leistungs- oder im Beitragsprimat - letztlich etwa gleich viel an Leistungen produziert. Das wird keine wesentlichen Unterschiede geben. Die Vorzüge der Flexibilität des Beitragsprimates sind ja damals, 1999, auch von Herrn Stähelin hier dargestellt worden - ich erinnere mich genau daran. Wenn denn schon diese Umstellung sein muss - ich habe zu akzeptieren, dass das 1999 für die Bundespensionskasse beschlossen worden ist -, plädiere ich hier und heute eigentlich dafür und möchte dem Bundesrat helfen, das für die Bundespensionskasse möglichst sorgfältig und umsichtig zu machen.
Jetzt gibt es aber eine zweite Geschichte: Die Kommissionsmehrheit sagt im gleichen Aufwisch, die Post und die SBB seien auch noch gleich zu behandeln. Ich vermute, Herr Bundesrat, das Parlament hat das hier formell nicht zu beschliessen. Ich kenne die Pensionskassen der SBB und der Post ein wenig, und damit seien meine Interessen deklariert: Ich vertrete das SBB-Personal als Gewerkschaftssekretär; ich glaube, das hat sich herumgesprochen. Die Pensionskassenstiftung der SBB hat einen paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat. Formell wird dieser eines Tages beschliessen müssen, dass er z. B. einen Primatwechsel vornehmen will. Herr Bundesrat Merz hat den Weg voll aufgezeigt, er hat nämlich darauf hingewiesen, dass er mit diesen beiden Pensionskassen der Post und den SBB noch offene Fragen zu diskutieren hat, wo es um Geld geht. Er hat darauf hingewiesen, dass er, der Bundesrat, ganz klar sagt: Wenn ihr von uns noch Konsolidierungshilfe oder - wenn Herr Büttiker dies vorzieht - Sanierungshilfe wollt, müsst ihr den Primatwechsel vornehmen. Das ist eine Geschichte von Verhandlungen. Die meisten begreifen relativ schnell, wenn es um Geld geht; sie tun dann das, was der Geldgeber sich eigentlich wünscht. Aber ich würde wirklich eindringlich darum bitten, hier nicht etwas in einem Kraftakt zu verankern. Obschon ich mir keine Illusionen über die Wirkungsweise dieses einfachen Bundesbeschlusses mache, denn man kann Verschiedenes in einfache Bundesbeschlüsse schreiben - soviel haben wir gelernt. Aber ich nehme die Geschichte doch ernst, und ich möchte wirklich, dass auch Erklärungen von der Kommission zu den Materialien gegeben werden: Was hat sie denn eigentlich mit diesem Primatwechsel im Sinn? Wollen Sie, Herr Kommissionssprecher, Leistungsabbau, ja oder nein? Wenn diese Frage befriedigend beantwortet ist, wird es einfach sein, ins Land hinaus zu strömen und beruhigend einzuwirken. Wir wollen ja nicht Reformen mit dem Brecheisen durchsetzen - ich glaube, man sagt dem so -, sondern wir wollen uns sorgfältig und umsichtig zusammenraufen und kluge Lösungen suchen.
Deshalb möchte ich vom Bundesrat ganz genau wissen, welche Wirkung die Erwähnung der Post und der SBB gemäss Mehrheitsfassung entfalten kann. Sie wird sicher jene Wirkung entfalten, die der Bundesrat bereits angesprochen hat, dass er in Verhandlungen mit diesen Pensionskassen ganz klar sagt: Wenn ihr von mir noch irgendetwas wollt, dann müsst ihr gewisse Beschlüsse fassen. Aber es sind die Stiftungsräte, die diese Beschlüsse fassen müssen; das kann der Gesetzgeber, auch der "Legislaturzielgesetzgeber", schlicht und ergreifend nicht machen. Das ist - ich sage es Ihnen offen, und es schmerzt mich, das aussprechen zu müssen - ein "Herr-im-Hause-Standpunkt", der in diesem 21. Jahrhundert eigentlich überholt ist.
Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, nicht diese Mehrheitsformulierung, sondern die bundesrätliche Formulierung zu wählen. Ich glaube, nach den Ausführungen, die noch folgen werden, werden alle in diesem Saal wissen, was denn eigentlich beabsichtigt ist. Die meisten Dinge sind ja bereits auf gutem Wege oder sind, wie für die Bundespensionskasse, seit 1999 bereits gesetzlich beschlossen. Insofern würde ich da nicht Hasen aufscheuchen, die dann bloss den Bauern ins Getreide gehen und da Schäden anrichten.