David Eugen · Ständerat · 2004-06-10
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
In Artikel 54 haben wir neu grundsätzlich festgehalten, dass der Versicherungsvertrag mit Handänderungen endet. Das gilt für Autos, aber auch für Häuser usw.
Nun haben die WAK-NR und der Nationalrat mit Recht darauf hingewiesen, dass es in der Schweiz rund sieben Kantone mit einer privaten Feuerversicherung gibt, für die allenfalls eine spezielle Regelung als Ausnahme noch Sinn macht, dass also dort der automatische Vertragsübergang weiterhin gilt. Das ist nun in einem neuen Absatz 2 eingefügt worden.
Wir folgen dem Beschluss des Nationalrates, diese Ausnahme von der Beendigung des Versicherungsvertrages bei Handänderungen vorzusehen.