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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-10

Wortprotokoll

Ich schliesse mich den Argumenten der Mehrheit der Kommission und den Ausführungen Ihres Kommissionssprechers an. Vielleicht einfach noch ergänzend: Die Entwicklung der letzten Jahre führte ja zu diesem "Winterthur-Modell". Das "Winterthur-Modell" ist ja nicht eigentlich etwas Neues, es hat bloss eine aktuelle Bedeutung bekommen. Es dürfte letztlich vielleicht diese Sorge sein, welche den Nationalrat veranlasst hat, eine sehr umfassende Formulierung für den neuen Artikel 68 Absatz 2 vorzuschlagen.

Wir haben es immer so verstanden, dass der Nationalrat mit der Schaffung einer Differenz vor allem die Gelegenheit zur erneuten Diskussion schaffen wollte. Ihre Kommission hat diese Diskussion nach Einschätzung des Bundesrates ausgiebig geführt. Ich hoffe, dass wir sie heute nicht wiederholen müssen, und es zeichnet sich ja eigentlich auch nicht ab. Ich halte dazu lediglich fest, dass es keine Neuerfindung ist: Seit Jahren schon gab und gibt es Sammelstiftungen und Vorsorgeeinrichtungen von einzelnen Arbeitgebern, die lediglich die Risiken Tod, Invalidität oder Längerlebigkeit ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft abdecken, aber ihr Vermögen gänzlich oder teilweise selber verwalten und dementsprechend auch die Kapitalanlagerisiken selber tragen.

Nun hat die 1. BVG-Revision Sicherungsmechanismen eingeführt. Mit Artikel 51 BVG wurde neu eine paritätische Besetzung des Stiftungsrates bei Sammelstiftungen vorgesehen, womit eben eine organisatorische und auch eine wirtschaftliche Unabhängigkeit auch der Sammelstiftungen ermöglicht wird. Ihre Kommission schlägt nun eine analoge Regelung auch für das VAG vor.

Auch aus diesen ergänzenden Gründen sind wir der Meinung, Sie sollten hier Ihrer Kommissionsmehrheit zustimmen.