David Eugen · Ständerat · 2004-06-10
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Wir kommen zu dem schon oftmals erwähnten, berühmten Artikel 68 BVG. Im Nationalrat wurde dazu unter anderem gesagt, man wolle mit diesem Artikel das Primat des Vorsorgerechtes über das Versicherungsrecht festschreiben. Das ist eine politische Aussage. Aber wir müssen hier in einer sauberen rechtlichen Ordnung legiferieren, sodass nachher alle wissen, was für sie jetzt gilt. Wir haben uns entschieden, im VAG alle Normen aufzunehmen, die für die Versicherungsunternehmen bezüglich der beruflichen Vorsorge gelten. Daher brauchen wir keine Regel mehr, die noch BVG-Regeln ins VAG hinüber transferieren will. Insbesondere brauchen wir keine Regel, die das auf eine so unbestimmte Art und Weise tut wie Artikel 68 Absatz 2.
Die Mehrheit beantragt Ihnen, diese Bestimmung definitiv zu streichen. Ich möchte nochmals betonen, dass die ganze Konzeption des Bundesrates bei der Neuordnung des VAG - dies als Antwort auf das vorherige Votum von Kollege Berset - auch darauf ausgerichtet war, hier Klarheit zu schaffen.
Darum haben wir das neue VAG mit den Vorschriften in Artikel 37ff. über die berufliche Vorsorge. Jeder Bereich soll Klarheit haben darüber, welche Regeln für ihn gelten. Wir wollen nicht in den alten Zustand zurückfallen, wo beides vermischt wurde; das war ja eine Ursache dafür, dass bei der Krise der Pensionskassen und der Versicherungen - das muss ich jetzt sagen - niemand genau wusste, was eigentlich gilt und wer was zu kontrollieren hat. Deswegen haben wir diese Klärung gemacht, und es wäre total falsch, im hinteren Teil wieder in den alten Zustand zurückzufallen.
Daher bitte ich Sie namens der Mehrheit, Artikel 68 Absatz 2 zu streichen, wie dies übrigens schon der Bundesrat vorgeschlagen hat.