Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-10
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-10
Wortprotokoll
Ich möchte aus folgenden Gründen der Fassung des Nationalrates zustimmen: In der Botschaft beruft sich der Bundesrat für diese neue Bestimmung auf das EU-Recht. Das EU-Recht gilt jedoch ausdrücklich nur für die Einzelversicherung. Die Kollektivversicherung, also die berufliche Vorsorge, ist in der EU ausdrücklich von dieser Zinsvorschrift ausgenommen. Für das Kollektivgeschäft, also für die berufliche Vorsorge, gelten in der EU ausdrücklich andere Regeln, ähnlich wie bei unseren Pensionskassen.
Die Anwendung dieser Zinsvorschrift ist in der Einzelversicherung absolut berechtigt. In der beruflichen Vorsorge wäre sie hingegen aus meiner Sicht völlig sachfremd. Sie wäre nicht nur sachfremd, sondern sie hätte auch weit reichende Folgen; darum geht es mir. Wenn der technische Zinssatz aus dem EU-Recht, der, wie bereits gesagt, dort nur für Einzelversicherungen gilt, auf die berufliche Vorsorge angewendet würde, dann würden massive Mehrkosten entstehen; Mehrkosten, die sich in Prämienerhöhungen für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer ausdrücken könnten. Diese sind nämlich davon betroffen, d. h., ich als Arbeitgeberin und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber werden dann vermutlich höhere Prämien zahlen müssen, was in der heutigen Situation ganz sicher nicht das Anliegen der WAK ist.
Der Nationalrat wollte korrigieren, indem er den Satz mit den Leistungsverpflichtungen gemäss BVG eingeführt hat. Das ist in der Kommission als ein Rundumschlag bezeichnet worden. Das kann ich auch noch nachvollziehen. Die Absicht, den technischen Zins gemäss EU auch auf die berufliche Vorsorge anzuwenden, ist jedoch nicht besser. Ich gestehe zu, es gibt das Problem, dass nämlich die Begrifflichkeiten hier nicht sauber gewählt worden sind.
Aber im Moment kann ich Ihnen eigentlich nicht den korrekten Antrag stellen. Der korrekte Antrag müsste eigentlich fordern, dass der Begriff "oder Kollektivlebensversicherung" gestrichen wird. Aber wir können jetzt nicht mehr über den Inhalt und eine Veränderung diskutieren. Darum meine ich, ist die Fassung des Nationalrates die bessere, obwohl sie auch nicht perfekt formuliert ist. Aber ich habe keine Möglichkeit, hier einen anderen Antrag zu stellen.