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David Eugen · Ständerat · 2004-06-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Für mich liegt jetzt in irgendeiner Form ein Missverständnis vor, weil Sie, Herr Bundesrat Merz, das Votum, das Sie jetzt abgegeben haben, in der Kommission nicht so abgegeben haben. Wir konnten uns damit nicht auseinander setzen. Aber für mich ist klar, dass der Gesetzestext, so wie er dasteht, das Identitätsprinzip enthält; es heisst: ".... wenn inländische Waren gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität als bearbeitete oder verarbeitete Erzeugnisse ausgeführt werden." Es ist eine Bedingung des Gesetzestextes; das kann nur bedeuten, dass man noch andere Kriterien einfügen will. Die Zollverwaltung will nach ihrem Ermessen entscheiden, auch wenn die Identität gegeben ist.

Wir haben gefragt, was die Kriterien seien, welche die Zollverwaltung allenfalls noch genannt haben möchte. Die müsste man uns erklären. Aber beim Identitätsprinzip wäre es für mich ein Missverständnis. Wir wollen es beibehalten, es muss auch konditioniert sein, es muss eingehalten werden. Ich denke, es ist nicht die Meinung der Kommission und war nie die Meinung, dass das aufgegeben wird. Wir haben nur gesagt: Wenn das Identitätsprinzip eingehalten ist, muss die Zollverwaltung Zollermässigung oder Zollbefreiung gewähren. Es ist nicht in ihr Ermessen gestellt, ob sie diese gewähren kann oder nicht. Das ist die Absicht dieser Änderung im Einleitungssatz - "gewährt" statt "kann gewähren".

Aber wir möchten keinesfalls - das muss ich klar sagen -, dass der Eindruck entsteht, das Identitätsprinzip müsse nicht beachtet werden. Es muss beachtet werden, und wenn es beachtet wird, muss Zollermässigung gewährt werden. Dann kann man nicht noch andere Konditionen aufstellen. Sonst muss ich den Bundesrat bitten, uns diese Konditionen zu nennen oder sie im Gesetz zu erwähnen. Wir wollen einfach nicht, dass die Eidgenössische Zollverwaltung freies Ermessen hat, hier zusätzliche Voraussetzungen einzuführen. Das ist die Absicht der Kommission, das möchte ich zur Klarstellung sagen. Sicher kann man die Frage im Zweitrat nochmals vertiefen.