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David Eugen · Ständerat · 2004-06-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Eigentlich haben wir einen gewissen Anachronismus zu behandeln: ein Zollgesetz. Im Gegensatz zu den 25 EU-Ländern verfügt unser Land noch über ein Zollgesetz. Wir haben noch richtige Zollgrenzen und wollen diese offenbar auch aufrechterhalten. Daher müssen wir jetzt dieses Zollgesetz, das aus dem Jahre 1932 stammt, revidieren. Dieses Gesetz ist in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts entwickelt worden und natürlich in einem Umfeld entstanden, das sich vom heutigen stark unterscheidet. Heute haben wir eine ganz andere Mobilität. Wir haben einen viel grösseren Verkehr über die Grenzen hinweg; er betrifft sowohl den Handel mit Waren als auch jenen mit Dienstleistungen. Eine Totalrevision des Gesetzes ist daher notwendig.

Weil aber alle unsere Nachbarn jetzt eben in einer Zollunion leben und nicht mehr 25 Zollgesetze haben, ist es [PAGE 338] notwendig, dass diese Revision in Übereinstimmung mit dem EU-Recht erfolgt. Das EU-Recht ist in einem EU-Zollkodex festgehalten, der für die EU-Aussengrenzen gilt. Es ist für das schweizerische Zollrecht wichtig, dass wir es in den Begriffen und in den Verfahren möglichst damit in Übereinstimmung bringen. Denn unsere Zollnachbarn sind in erster Linie die EU-Länder, und es belastet nur unsere Wirtschaftsunternehmen, wenn wir hier mit Sonderverfahren und Sonderbegriffen arbeiten. Da führt die Autonomie zu nichts als zu Belastungen für die schweizerische Volkswirtschaft.

Mit anderen Worten: Obwohl wir als Nichtmitglied der EU auch weiterhin ein eigenes Zollgesetz brauchen, ist es notwendig, hier die Regeln, die eben das EU-Recht hat, auch bei uns im so genannten autonomen Nachvollzug umzusetzen. Dabei darf unser Recht durchaus einfacher sein, weniger komplex, weniger kompliziert. Ich möchte dem Bundesrat auch wirklich bestätigen: Er hat den EU-Zollkodex heruntergebrochen, vereinfacht, in der Grundausrichtung das übernommen, was dort gilt, es aber in Anpassung an unsere Verhältnisse und an die Machbarkeit in unserem Lande umgesetzt. Daher erachtet die Kommission dieses Gesetz auch als eine gute Grundlage, den Zollverkehr jetzt in den nächsten Jahren, jedenfalls solange wir nicht der EU angehören, auch bei andernorts abgebauten Zollschranken abzuwickeln.

Die Kommission hat sich besonderen Punkten zugewendet. Die Vereinfachung des Veredelungsverkehrs im Interesse der Volkswirtschaft und der Arbeitsplätze in der Schweiz war ihr wichtig. Das heisst, wir wollen, dass die Verkehre - wenn Waren in die Schweiz gebracht, hier verändert und wieder exportiert werden - administrativ möglichst einfach abgewickelt werden.

Weiter hat die Kommission viel Wert darauf gelegt - und sie tut es mit ihren Anträgen immer noch -, dass wir ein kundenfreundliches Zollgesetz haben. Wir finden, die Zollorganisation muss sich als Dienstleister für die schweizerische Volkswirtschaft verstehen. Wir sind auch der Meinung, dass die Zollverwaltung nicht mehr in erster Linie protektionistisch denken sollte, sondern in erster Linie daran denken sollte, dass sich die schweizerische Wirtschaft im europäischen Wettbewerb möglichst gut positionieren kann und dass ihr an der Grenze möglichst wenig unnötige administrative und andere Lasten auferlegt werden.

Weiter hat die Kommission ihr Augenmerk ziemlich stark darauf gerichtet, dass bei den Zwangsmassnahmen und Interventionen der Zollverwaltung, die sie zur Durchsetzung des Zollgesetzes haben muss, die rechtsstaatlichen Grenzen eingehalten werden. Wir haben daher in verschiedenen Bestimmungen die Dinge bezüglich des Interventionsrechtes der Zollverwaltung etwas präziser ausgedrückt.

Schliesslich möchte ich bemerken, dass wir uns gemäss Parlamentsgesetz vorbehalten haben, nachher auch die Zollverordnung anzuschauen. Es ist klar: Das Gesetz regelt den Grundrahmen, enthält aber doch ziemlich viele Delegationen zugunsten des Bundesrates. Die Erfahrung lehrt, dass der Bundesrat von diesen Delegationen leider oftmals sehr extensiv Gebrauch macht. Wir möchten daher nach der Erledigung der gesetzlichen Beratungen prüfen und darüber entscheiden, ob wir vom Bundesrat verlangen sollen, dass er uns die Zollverordnung, die dann kommt, zur Einsicht und zur Stellungnahme zukommen lässt, damit wir insbesondere auch das Prinzip der Kundenfreundlichkeit der Zollverwaltung aufgrund der Detailvorschriften wirklich überprüfen können.

Mit diesen einleitenden Bemerkungen bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, auf dieses Zollgesetz einzutreten.