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David Eugen · Ständerat · 2004-06-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-10

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier im Bereich der allgemeinen Bestimmungen des Zollgesetzes. Unter anderem geht es dabei auch um die Definition des Grenzraumes. Hier geht es insbesondere darum, wie der Geländestreifen an der Zollgrenze genau als Grenzraum definiert wird.

Wir haben eine kleine Änderung vorgenommen, aber sie ist doch nicht ganz ohne Bedeutung. Nach unserer Fassung soll der Grenzraum "im Einvernehmen mit dem betreffenden Grenzkanton" festgelegt werden, und nicht nur "nach Absprache mit dem betreffenden Grenzkanton", wie das der Bundesrat vorsieht. Dies deshalb, weil diese Regelung nachher auch beim Einsatz des Grenzwachtkorps eine Rolle spielt. Es scheint uns wichtig, dass sich dieser Prozess der Kompetenzausscheidung bzw. der Kooperation im Grenzraum mit den Kantonen jeweils auf einvernehmliche Weise abwickelt. Wir möchten dies ausdrücklich im Gesetz festgehalten haben.

Ich weise noch darauf hin, dass wir die Kantone eingeladen haben, sich bei uns im Rahmen der Kommissionsberatungen zu äussern; die Kantone haben aber auf eine Anhörung verzichtet. Nichtsdestotrotz haben wir diesen Punkt so aufgenommen.