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Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-06-10

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-10

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Merz hat angetönt, dass im Zusammenhang mit dem Veredelungsverkehr wahrscheinlich noch eine Diskussion stattfinden wird; er hat das richtig vorausgesehen.

Die Kommission schlägt hier eine Veränderung vor, die meines Erachtens noch einer vertieften Überprüfung bedarf. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob hier nicht über das Ziel, das Ganze zu erleichtern, hinausgeschossen wurde. Weshalb? Nach dem heutigen System und gemäss dem Entwurf des Bundesrates prüft die Zollverwaltung diesen aktiven Veredelungsverkehr. Absatz 1 legt den Rahmen der Interessenabwägung fest, welche der Zollverwaltung zukommt.

Nach meinem Wissen wird diesen Gesuchen ohne weiteres entsprochen, wenn im umfassenden Sinne eine Notwendigkeit besteht und die Kontrollierbarkeit gewährleistet ist. Mit dem Antrag der WAK kann einzig bei überwiegenden öffentlichen Interessen von der Gewährung des aktiven Veredelungsverkehrs abgewichen werden. Damit wird eben die Kontrollierbarkeit des aktiven Veredelungsverkehrs [PAGE 342] eingeschränkt. Mit dem in Absatz 2 gewählten Imperativ - und es scheint mir eben auch wichtig zu sein, dass man das realisiert - wird das so genannte Identitätsprinzip aufgehoben. Es könnte nach dem Antrag der WAK nicht mehr als Auflage in eine Bewilligung aufgenommen werden. Damit besteht die Gefahr, gleichsam zu zolltechnischen Bereicherungen einzuladen.

Aber der Antrag der WAK ist auch aus Sicht der Konsumenten problematisch; Stichworte sind Identität und Rückverfolgbarkeit. In diesem Punkt wird mit dem Antrag der WAK möglicherweise der Grenzschutz unterlaufen oder ausgehöhlt. Es ist gerade der Aspekt der Lebensmittelsicherheit, der in der Diskussion stark an Stellenwert gewonnen hat. Die Bemühungen in diesem Umfeld, die Herkunft und Transparenz der Produkte vermehrt in den Vordergrund zu stellen, werden meines Erachtens mit dem Antrag der WAK unterlaufen.

In der Fassung des Bundesrates werden Identitätsprinzip und Äquivalenzprinzip gleichwertig behandelt; so weit zu dieser Problematik.

Ich muss gestehen: Diese Problematik ist komplex. Ich persönlich bin nicht in der Lage, das im Detail zu beurteilen; deshalb habe ich auf einen Antrag verzichtet. Der Zweck meiner Intervention besteht darin, dass man sich dieser Problematik bewusst wird. Ich sage dies in der Meinung, dass sich der Zweitrat dann mit dieser Frage noch auseinander setzen sollte.

Es liegt nun allerdings ein Antrag Hess Hans zum passiven Veredelungsverkehr in Artikel 13 vor, der die gleiche Problematik beschlägt. Wenn dieser Antrag zum Durchbruch kommt, ist es meines Erachtens zwingend, dass Artikel 12 entsprechend angepasst wird.

Wie auch immer: Mein Anliegen ist es, dass man diesen Fragen im Zweitrat nochmals nachgeht, damit wir dann die Sicherheit haben, dass hier nicht etwa über das Ziel hinausgeschossen wird.

So weit meine Bemerkung zu Artikel 12.