Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-10
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-10
Wortprotokoll
Ich will versuchen, etwas "Entwarnung" in die Diskussion zu bringen, und zwar im Bewusstsein, dass dieser Antrag vermutlich auch noch in der nächsten Ratsdebatte diskutiert werden muss.
Ich verstehe die Sorge von Frau Saudan. Sie ist jemand, die die Wirtschaft und die Effektivität verteidigt und die vor allen komplizierten Verfahren und vor Belastungen und Zusatzauflagen warnt. In diesem Sinne kann ich ihre Überlegungen durchaus nachvollziehen. Ich möchte hinten beginnen: Gerade die Erfassung von "sensiblen" Gütern - das ist ein ausserordentlich unbestimmter Rechtsbegriff, den finden Sie nirgends - würde dann eben zu administrativem Aufwand führen. Wie man diese definieren muss, ist genau die Frage, die Frau Fetz mit Recht stellt: Was sind dann solche sensible Güter? Wie wollen Sie die dann inventarisieren? Das wird ausserordentlich schwierig sein.
Nun beginne ich aber doch von vorne: Zunächst einmal haben Sie moniert, dass wir uns hier allenfalls ausserhalb der internationalen Normen bewegen würden und dass wir Auflagen machen, die es im Ausland nicht gibt. Das ist nicht so, im Gegenteil: Der Zollkodex in Artikel 176 verlangt, dass im gesamten EU-Gebiet solche Bestandesaufzeichnungen geführt werden, und zwar sehr umfassend für alle Freilager und Freizonen. Hier geht also die EU sehr viel weiter, als wir das eigentlich vorsehen. Der bundesrätliche Vorschlag will, dass wir dann praxisnahe Lösungen finden, das steht übrigens auch in der Botschaft. Der Entwurf selbst schreibt deshalb ausdrücklich keine Standards vor, um eben gerade auch die Freiheit zu lassen - auf dieses Problem hat auch Herr Büttiker aufmerksam gemacht. Die Bestandesaufzeichnungen sind im Zolllagerverfahren ein wesentliches Instrument, um die Zollüberwachung überhaupt vornehmen zu können. Sie ermöglichen es nämlich der Zollverwaltung, den Bestand an Waren in einem Zolllager jederzeit feststellen zu können. Dabei ist es in aller Regel so, Frau Fetz, dass Kunstgegenstände nicht ins Freilager gehen, wenn sie für Ausstellungen in die Schweiz gelangen; sie überspringen diese Phase.
Wir müssen auch klar sehen: Bisher waren Zollfreilager in der Schweiz zollrechtlich ausländisches Gebiet. Der Entwurf sieht das nicht mehr vor. Der Entwurf regelt, dass Waren, die in ein Zollfreilager verbracht werden, aus dem vorangehenden Zollverfahren entlassen werden. Ausländische Waren stehen dann immer noch unter zollamtlicher Überwachung. Deshalb kommen wir ohne diese Vorschrift nicht aus.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass unser Land - ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht - gerade im Zusammenhang mit Zollfreilagern einen etwas zweifelhaften Ruf hat. Man spricht hier oft von Problemen im Zusammenhang mit Betrügereien, mit Kulturgüterschutzmissbrauch usw. Ich sehe auch aus dieser Optik die Notwendigkeit für solche Bestandesaufzeichnungen, wenn sie mit vernünftigem Aufwand betrieben werden. Das ist in der Tat die Politik, welche die Oberzolldirektion im Visier hat.
Dieses Hintergrundwissen wollte ich Ihnen doch mitgeben, wie immer Sie jetzt entscheiden. An dieser Frage kommt man nicht vorbei. Aber Sie haben jetzt vielleicht festgestellt: Ich habe den administrativen Aufwand für die Zollbehörden überhaupt nicht an erste Stelle gesetzt. Ich glaube, das ist gar nicht das entscheidende Kriterium; entscheidend ist, dass wir hier materielle Inhalte haben. Auf diese habe ich Sie jetzt aufmerksam gemacht.