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Germann Hannes · Ständerat · 2004-06-10

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-10

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 70 Absatz 4 nicht um ein zentrales Problem oder Anliegen dieses Gesetzes. Dieser Änderungsantrag einer starken Kommissionsminderheit - Sie können es aus der Fahne ersehen - [PAGE 349] scheiterte in der Kommission sehr knapp. Der Antrag ist gegen die Grundtendenz gerichtet, dass jeder kleine Fehler beim Deklarieren gleich als straf- oder verwaltungsrechtlich relevant taxiert wird. Wir wollen eine klare Differenzierung zwischen einem Versehen, das zwar leicht ist, aber eben trotzdem ein Verschulden darstellt, und einem groben Verschulden. In der Rechtsprechung ist ja dann von einem groben Verschulden die Rede, wenn jemand die Vorsicht ausser Acht gelassen hat, die jeder vernünftige Mensch ohne weiteres beachtet hätte. Seitens der Verwaltung hat man dies als sehr hohe Schwelle bezeichnet. Die Kommissionsminderheit dagegen ist überzeugt, dass diese Hürde eben nicht sehr hoch ist, denn wenn die grosse Mehrzahl von Deklaranten in der Lage ist, ein Formular richtig auszufüllen, dann kann einer, der das nicht kann, sich nicht darauf berufen, es hätte sich hier um ein Versehen gehandelt. Also würde hier dann schon ein grobes Verschulden vorliegen. Es geht vielmehr darum, den aus Versehen begangenen Arbeitsfehler nicht zu bestrafen. Darauf wollen wir hinaus.

Für diese leichteren Versehen bitten wir Sie, auf die mildere strafrechtliche Variante einzuschwenken und ein grobes Verschulden als Voraussetzung für eine mitunter weit reichende Solidarhaftung ins Gesetz aufzunehmen.