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Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-16

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-16

Wortprotokoll

Ich kann dem Antrag der GPK zustimmen, bin aber froh, dass Frau Leumann ausdrücklich erwähnt hat - dies unterstreiche ich zuhanden des Amtlichen Bulletins zusätzlich -, dass der Bundesrat in speziellen Situationen in der Lage sein muss, personalrechtliche Untersuchungen und Administrativuntersuchungen weiterzuführen. Die Gründe haben wir in unserem Antrag erwähnt; sie sollen im Amtlichen Bulletin festgehalten werden.

Diese gesetzliche Regelung ist meines Erachtens etwas geprägt von den Auseinandersetzungen um einen ganz konkreten Fall. Ich hoffe natürlich, dass in Zukunft ein besseres Einvernehmen zwischen der Geschäftsprüfungsdelegation und dem Bundesrat bestehen kann.

Deshalb kann ich dem Antrag der GPK im Blick auf die weitere Zukunft zustimmen.